Gewerbe Untersagung

    Gewerbe Untersagung

    Hinweise für Soest

    Beschreibung

    Hinweise für Soest

    Der Kreis Soest ist zuständig für Gewerbeuntersagungsverfahren bei Gewerbebetrieben, die im Kreisgebiet liegen, außer im Bereich der Stadt Lippstadt.

    Unternehmerinnen und Unternehmer müssen neben zahlreichen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sowie Lieferanten und Lieferantinnen laufende Steuern an das Finanzamt, Beiträge an die Sozialversicherung und an die Berufsgenossenschaften entrichten. Bei hohen Rückständen oder schleppenden Zahlungen können je nach Zuständigkeit das Ordnungsamt des Kreises Soest oder das Ordnungsamt der Stadt Lippstadt ein Gewerbeuntersagungsverfahrens wegen gewerberechtlicher Unzuverlässigkeit einleiten.

    Dabei ist als unzuverlässig anzusehen, wer nach dem Gesamtbild seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, das von ihm ausgeübte Gewerbe künftig ordnungsgemäß zu betreiben. Nicht ordnungsgemäß ist die Gewerbeausübung, wenn der Unternehmer entweder nicht Willens, aber auch nicht in der Lage ist, die im öffentlichen Interesse liegende einwandfreie Führung seines Betriebes zu gewährleisten. Zum Schutz der Allgemeinheit und der im Betrieb beschäftigten Personen kann daher jede selbständige Führung einer Einzelfirma, die Tätigkeit als Geschäftsführung einer Gesellschaft oder als Betriebsleitung untersagt werden. Nach erfolgter Untersagung kann die Gewerbeeinstellung mit Zwangsmitteln - zum Beispiel mit einem Zwangsgeld - durchgesetzt werden.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Ordnungs-, Gewerbe- und Personenstandsangelegenheiten

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Soest

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    § 35 Gewerbeordnung (GewO)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Soest

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de