Gewerbe Untersagung

    Gewerbe Untersagung

    Hinweise für Warendorf

    Beschreibung

    Hinweise für Warendorf

    Jeder Gewerbetreibende muss Steuern und Beiträge an das Finanzamt, an die Sozialversicherungsträger und die Kammern abführen. Diese Mittel werden unbedingt zum Wohle der Allgemeinheit benötigt. Werden diese Abgaben nicht mehr entrichtet, werden der öffentlichen Hand Gelder entzogen, die sie zur Erfüllung Ihrer Aufgaben benötigt. Weiterhin kommt es zu einem ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen  Gewerbetreibenden, die ihre Abgaben pünktlich entrichten.                                                                                                                                                 
    Wenn diese Zahlungsrückstände ständig auftreten oder stark anwachsen, aber auch bei gewerbebezogenen gerichtlichen Verurteilungen, kann das Kreisordnungsamt gegen diesen Gewerbetreibenden eine Gewerbeuntersagung aussprechen.

    Untersagt werden kann hierbei:

    • die Ausübung eines bestimmten Gewerbes
    • die Ausübung aller Gewerbe
    • die Tätigkeit als Vertretungsberechtigter eines Gewerbetreibenden
    • die Tätigkeit der mit der Leitung eines Gewerbebetriebes beauftragten Person
    • die Tätigkeit als Geschäftsführer einer GmbH

    Als Folge einer bestandskräftigen Gewerbeuntersagung können im Wege der Verwaltungsvollstreckung Zwangsgelder erhoben und die Betriebsstätte geschlossen werden.

    Hinweis
    Bei auftretenden wirtschaftlichen Problemen wird daher dringend empfohlen,
    sich schon vorab um Unterstützung zu bemühen, um ggfls. ein sinnvolles und
    erfolgversprechendes Sanierungskonzept zu entwickeln, welches unter Um -
    ständen eine Gewerbeuntersagung verhindern kann.

    Diese Beratung und Unterstützung kann bei folgenden Stellen erfolgen:
    Handwerkskammer Münster            
    Bismarckallee 1                                
    48151 Münster
    Tel.: 0251-52030
    Fax: 0251-5203106

    IHK Nord Westfalen                        
    Sentmaringer Weg 61                       
    48151 Münster
    Tel.: 0251-7070
    Fax: 0251-707325

    Gesellschaft f. Wirtschaftsförderung 
    im Kreis Warendorf GmbH                
    Vorhelmer Straße 81
    59269 Beckum
    Tel.: 02521-85050
    Fax: 02521-16167


    Rechtsgrundlage
    • Gewerbeordnung  ( § 35 )
    • Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Waldenburger Str. 2

    48231 Warendorf

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Warendorf

    Formulare

    Hinweise für Warendorf

    Voraussetzungen

    Hinweise für Warendorf

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Warendorf

    Kosten

    Hinweise für Warendorf

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Warendorf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de