Hundehaltung Prüfung Sachkunde des Besitzers
Sachkundeprüfung der Besitzer großer Hunde, gefährlicher Hunde und Hunde bestimmter Rassen
Hinweise für Fröndenberg/Ruhr
Beschreibung
Hinweise für Fröndenberg/Ruhr
In Nordrhein-Westfalen regelt das Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW) seit dem 01. Januar 2003 die Haltung und den Umgang mit Hunden in der jeweils gültigen Fassung. Gemeinsame Verpflichtung für alle Hundehalter/-innen nach § 2 LHundG NRW ist, Hunde so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von Ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen und Tieren ausgeht.Das Landeshundegesetz NRW enthält Regegelungen fürgefährliche Hunde nach § 3 LHundG NRW,Hunde bestimmter Rassen nach § 10 LHundG NRW,große Hunde nach § 11 LHundG NRW undsonstige Hunde.Weitere Informationen zur Hundehaltung in Fröndenberg/Ruhr sind im Merkblatt abrufbar.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Fröndenberg/Ruhr
1. Landeshundegesetz NRW2. Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
Verfahrensablauf
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Kosten
Hinweise für Fröndenberg/Ruhr
Für die Entgegennahme einer Anzeige über die Haltung eines Hundes im Sinne von § 11 Abs. 1 LHundG NRW ist eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00 € zu entrichten (Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen).
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Fröndenberg/Ruhr
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.02.2024