Hundehaltung Prüfung Sachkunde des Besitzers

    Sachkundeprüfung der Besitzer großer Hunde, gefährlicher Hunde und Hunde bestimmter Rassen

    Besitzen Sie einen großen Hund (Widerristhöhe mindestens 40 cm oder Gewicht mindestens 20 kg), einen gefährlichen Hund oder einen Hund bestimter Rassen sowie deren Kreuzungen untereinander, so müssen Sie beim zuständigen Veterinäramt eine Sachkundeprüfung ablegen. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Euskirchen

    Halter von Hunden mit einer Widerristhöhe (Schulterhöhe) von mindestens 40 cm und einem Gewicht von mindestens 20 kg müssen eine Sachkundeprüfung ablegen.

     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abteilung Veterinärwesen u. Lebensmittelüberwachung

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Euskirchen

    Antrag Sachkundeprüfung Halter*in, Ausweispapiere (z.B. Reisepass)

    Voraussetzungen

    • Die Haltung von gefährlichen Hunden, Hunden bestimmter Rassen und von großen Hunden setzt voraus, dass bestimmte Voraussetzungen, u.a. die Sachkunde nachgewiesen werden.
    • Bei der Sachkundeprüfung gegenüber dem Veterinäramt sind ausreichende theoretische Kenntnisse nachzuweisen über
    • 1. Sozial- und Ausdrucksverhalten des Hundes, rassespezifische Eigenschaften (insbesondere Abstammung, Körperbau, Körpersprache),
    • 2. Haltung, Ernährung, Biologie sowie allgemeine Pflege/Hygiene von Hunden,
    • 3. Erkennen und Beurteilen typischer Gefahrensituationen mit Hunden,
    • 4. Lernverhalten und Ausbildung des Hundes sowie
    • 5. Rechtsvorschriften über den Umgang mit Hunden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Euskirchen

    § 6 des Landeshundegesetzes NRW

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Euskirchen

    Der Kreis Euskirchen nutzt ab dem 01.02.2022 zur Abnahme der Sachkundeprüfung nach § 6 des Landeshundegesetzes NRW die Online-Version des D.O.Q.-Test NRW. Dieser Test (Single-Choice-Test) findet unter amtlicher Aufsicht an einem Computer in der Abteilung Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Kreises Euskirchen statt. Der Test wird anonymisiert durchgeführt, die Auswertung und Ergebnisermittlung erfolgt automatisch unmittelbar im Anschluss an die Prüfung.

    Die Fragen behandeln folgende acht Sachgebiete:

    1.     Welpenkauf und Aufzucht

    2.     Lernverhalten

    3.     Hund und Öffentlichkeit

    4.     Ausdrucksverhalten

    5.     Haltung, Pflege und Gesundheit

    6.     Hund und Recht

    7.     Hund und Mensch

    8.     Rechtsfragen zum Landeshundegesetz NRW

    Kosten

    EUR 40 (Befreiungen Nein; Ermäßigungen EUR 20 in Fällen der Vermittlung des Hundes aus einem Tierheim)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Euskirchen

    Der DOQ-Test wird donnerstags zwischen 10.00 Uhr - 14.00 Uhr ausgeführt. Bitte vorher immer einen Termin vereinbaren.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Euskirchen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de