Sachkundeprüfung der Besitzer großer Hunde, gefährlicher Hunde und Hunde bestimmter Rassen
Beschreibung
Hinweise für Euskirchen
Halter von Hunden mit einer Widerristhöhe (Schulterhöhe) von mindestens 40 cm und einem Gewicht von mindestens 20 kg müssen eine Sachkundeprüfung ablegen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Euskirchen
Antrag Sachkundeprüfung Halter*in, Ausweispapiere (z.B. Reisepass)
Voraussetzungen
- Die Haltung von gefährlichen Hunden, Hunden bestimmter Rassen und von großen Hunden setzt voraus, dass bestimmte Voraussetzungen, u.a. die Sachkunde nachgewiesen werden.
- Bei der Sachkundeprüfung gegenüber dem Veterinäramt sind ausreichende theoretische Kenntnisse nachzuweisen über
- 1. Sozial- und Ausdrucksverhalten des Hundes, rassespezifische Eigenschaften (insbesondere Abstammung, Körperbau, Körpersprache),
- 2. Haltung, Ernährung, Biologie sowie allgemeine Pflege/Hygiene von Hunden,
- 3. Erkennen und Beurteilen typischer Gefahrensituationen mit Hunden,
- 4. Lernverhalten und Ausbildung des Hundes sowie
- 5. Rechtsvorschriften über den Umgang mit Hunden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Euskirchen
§ 6 des Landeshundegesetzes NRW
Verfahrensablauf
Hinweise für Euskirchen
Der Kreis Euskirchen nutzt ab dem 01.02.2022 zur Abnahme der Sachkundeprüfung nach § 6 des Landeshundegesetzes NRW die Online-Version des D.O.Q.-Test NRW. Dieser Test (Single-Choice-Test) findet unter amtlicher Aufsicht an einem Computer in der Abteilung Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Kreises Euskirchen statt. Der Test wird anonymisiert durchgeführt, die Auswertung und Ergebnisermittlung erfolgt automatisch unmittelbar im Anschluss an die Prüfung.
Die Fragen behandeln folgende acht Sachgebiete:
1. Welpenkauf und Aufzucht
2. Lernverhalten
3. Hund und Öffentlichkeit
4. Ausdrucksverhalten
5. Haltung, Pflege und Gesundheit
6. Hund und Recht
7. Hund und Mensch
8. Rechtsfragen zum Landeshundegesetz NRW
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Euskirchen
Der DOQ-Test wird donnerstags zwischen 10.00 Uhr - 14.00 Uhr ausgeführt. Bitte vorher immer einen Termin vereinbaren.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.02.2024
Stichwörter
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