Sachkundeprüfung der Besitzer großer Hunde, gefährlicher Hunde und Hunde bestimmter Rassen
Beschreibung
Hinweise für Aachen
Alle Hunde: Anmelden wegen Steuerpflicht
Alle Hunde müssen wegen der Steuerpflicht angemeldet werden. Weitere Infos und zuständige Einrichtungen.
Zusätzlich: Große Hunde melden (§ 11 Absatz 1 Landeshundegesetz)
Große Hunde müssen nicht nur wegen der Steuerpflicht, sondern auch beim Ordnungsamt gemeldet werden. Große Hunde (40/20) sind nach dem Landeshundegesetz (PDF)
- Hunde, die eine Widerristhöhe von 40 cm haben oder
- Hunde, die schwerer als 20 kg sind
Beispiele: Schäferhund, Labrador, Golden Retriever, Dobermann
Voraussetzungen zur Haltung eines Großen Hundes
- Anzeige beim zuständigen Ordnungsamt (siehe unten) unter Vorlage folgender Unterlagen:
- Sachkundenachweis durch
- Bescheinigung eines von der Tierärztekammer Nordrhein autorisierten Tierarzt
- Bescheinigung eines anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle
- Vorlage des Jagdscheins
- Nachweis (Kaufvertrag oder tierärztliche Bescheinigung), dass mindestens seit dem 1.1.2000 durchgängig ein großer Hund gehalten wurde unter gleichzeitiger Erklärung des Hundehalters, dass es während dieser Zeit zu keinerlei tierschutz- oder ordnungsbehördlich erfassten Vorkommnissen gekommen ist
- Nachweis einer bestehenden Tierhaftpflichtversicherung unter Angabe der Mindestdeckungssumme von 500.000 Euro für Personen- und 250.000 Euro für sonstige Schäden
- Nachweis der Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip (Mikrochip-Implantation erfolgt durch den Tierarzt
- Impfpass des Hundes mit Angabe von Rasse, Name, Geburtsdatum, Fellfarbe, Größe, Gewicht und Beginn der Hundehaltung
- Sachkundenachweis durch
Zuständige Einrichtung für Große Hunde
Aachen-Mitte
Brand, Eilendorf, Haaren, Kornelimünster / Walheim, Laurenberg, Richterich
Zusätzlich: Gefährliche Hunde bzw. Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Absatz 1 Landeshundegesetz) melden
Gefährliche Hunde bzw. Hunde bestimmter Rassen müssen nicht nur beim FB 22, sondern auch beim Ordnungsamt gemeldet werden. Diese Hunde sind nach dem Landeshundegesetz (PDF)
- Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Stafffordshire Bullterrier, Bullterrier, Rottweiler, American Bulldog, Alano, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Tosa Inu und
- alle Kreuzungen mit diesen Rassen (z.B. Rottweiler-Mix).
Für diese Hunde gelten besondere Einschränkungen, z.B. Erlaubnis des Ordnungsamtes vor der Anschaffung, solange keine Verhaltensprüfung absolviert wurde, immer mit Maulkorb und Leine.
1. Haltungserlaubnis beantragen
Vor Anschaffung eines gefährlichen Hundes bzw. eines Hundes bestimmter Rasse (§ 10 Absatz 1 Landeshundegesetz) ist beim zuständigen Ordnungsamt die Haltungserlaubnis zu beantragen. Hierfür sind folgende Unterlagen notwendig:
- Personalausweis
- Führungszeugnis
2. Sachkundeprüfung
Ist die Zuverlässigkeit des zukünftigen Halters anhand des Führungszeugnisses nachgewiesen, muss beim Ordnungsamt die Sachkundeprüfung abgelegt werden. Unterlagen zur Vorbereitung auf diese Prüfung werden bei der ersten Vorsprache ausgehändigt.
3. Mikrochip-Kennzeichnung, Versicherungsnachweis, Prüfung vor Ort
Nach erfolgreicher Sachkundeprüfung, muss Folgendes vorgelegt werden:
- Nachweis über die Mikrochip-Kennzeichnung
- Versicherungsnachweis
Dann prüft das Ordnungsamt vor Ort, ob der Hund ausbruchsicher und verhaltensgerecht untergebracht wird.
Erst dann kann die Haltungserlaubnis erteilt und der Hund angeschafft werden.
Zuständige Einrichtung für gefährliche Hunde bzw. für Hunde bestimmter Rassen
Aachen-Mitte
Brand, Eilendorf, Haaren, Kornelimünster / Walheim, Laurenberg, Richterich
Fragen zur Einschätzung von diesen Hunden beantwortet auch das Veterinäramt.
Anleinpflichten
Für alle gilt:
- Hunde sind so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von Ihnen keine Gefahr über Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht (§ 2 Abs. 1 LHundG)
- Hunde sind anzuleinen
- in Fußgängerzonen und vergleichbaren Bereichen (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 LHundG)
- in Park-, Garten- und Grünanlagen (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 LHundG und § 3 Abs. 3 Aachener Straßenverordnung)
- bei öffentlichen Versammlungen, Volksfesten u.ä. (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 LHundG)
- in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 LHundG)
- Auf Kinderspielplätzen und Friedhöfen ist nur Blinden das Mitführen von Blindenhunden gestattet (§ 3 Abs. 3 Aachener Straßenverordnung)
Zusätzliche Anleinpflicht für "Große Hunde"
Große Hunde sind innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angeleint zu führen.
Bürgerbeschwerden wegen Hunden, die nicht angeleint sind, oder Beißvorfällen
Bitte schriftliche Beschwerde an das Ordnungsamt.
- Angabe von Sachverhalt, Zeit und Ort des Vorfalls
- Was ist wann und wo passiert?
- Wer ist der Verursacher, gfls. Personenbeschreibung?
- Name und Anschrift des Beschuldigten
- Name und Anschrift der Zeugen
Zuständige Einrichtung siehe oben
Kosten
Entgegennahme der Anzeige der Hundehaltung 25,00 EUR
Erteilung einer Ausnahmegenehmigung der Maulkorb- und Leinenbefreiung 25,00 EUR
Erlaubniserteilung zur Haltung eines "gefährlichen Hundes" 100,00 EUR
Erlaubniserteilung bei Übernahme eines "gefährlichen Hundes" aus dem Tierheim 45,00 EUR
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Bezirksamt Eilendorf: Allgemeine/besondere Ordnungsangelegenheiten, Gewerbe-und Gaststättenangelegenheiten, Sondernutzungen
Adresse
Hausanschrift
Allgemeine und besondere Ordnungsaufgaben (Aachen-Mitte)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 0241 413541-3259
E-Mail: ordnungsamt@mail.aachen.de
Bezirksamt Laurensberg: Allgemeine / besondere Ordnungsangelegenheiten, Gewerbe und Gaststättenangelegenheiten, Sondernutzungen
Adresse
Hausanschrift
Bezirksamt Brand: Allgemeine/besondere Ordnungsangelegenheiten, Gewerbe- und Gaststättenangelegeheiten, Sondernutzungen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 0241 432-8199
E-Mail: bezirksamt.brand@mail.aachen.de
Bezirksamt Kornelimünster/Walheim: Allgemeine/ besondere Ordnungs- und Gaststättenangelegenheiten, Sondernutzungen, Wahlen
Adresse
Hausanschrift
Bezirksamt Haaren: stv. Bezirksamtsleiter, ordnungsrechtliche Angelegenheiten, Gewerbeangelegenheiten, Sondernutzungen, Sportangelegenheiten, Wahlamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0241 432-8330
Fax: 0241 432-8399
erforderliche Unterlagen
Personalausweis
Voraussetzungen
- Die Haltung von gefährlichen Hunden, Hunden bestimmter Rassen und von großen Hunden setzt voraus, dass bestimmte Voraussetzungen, u.a. die Sachkunde nachgewiesen werden.
- Bei der Sachkundeprüfung gegenüber dem Veterinäramt sind ausreichende theoretische Kenntnisse nachzuweisen über
- 1. Sozial- und Ausdrucksverhalten des Hundes, rassespezifische Eigenschaften (insbesondere Abstammung, Körperbau, Körpersprache),
- 2. Haltung, Ernährung, Biologie sowie allgemeine Pflege/Hygiene von Hunden,
- 3. Erkennen und Beurteilen typischer Gefahrensituationen mit Hunden,
- 4. Lernverhalten und Ausbildung des Hundes sowie
- 5. Rechtsvorschriften über den Umgang mit Hunden.
Rechtsgrundlage(n)
§§ 3, 4 Abs. 1, 6 Abs. 2, 10 Abs. 1 sowie § 11 Abs. 1 und 2 Landeshundegesetz NRW
§ 1 Durchführungsverordnung zum Landeshundegesetz NRW
Verfahrensablauf
Die Teilnahme an der Sachkundeprüfung ist - im Fall eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes einer bestimmten Rasse bereits vor Beginn der Haltung - beim örtlich zuständigen Veterinäramt zu beantragen. Dieses teilt der antragstellenden Person den Termin für die Sachkundeprüfung unter Benennung des Prüfungsortes mit. Die erforderliche Sachkunde ist im Rahmen eines Fachgesprächs unter Beteiligung der beamteten Tierärztin oder des beamteten Tierarztes und erforderlichenfalls sachverständiger Dritter oder in einem vergleichbaren schriftlichen Verfahren (Sachkundeprüfung) zu ermitteln.
Ergibt die Sachkundeprüfung, dass die antragstellende Person die erforderliche Sachkunde besitzt, erhält sie vom Veterinäramt eine Sachkundebescheinigung. Ergibt die Prüfug, dass die Person die erforderliche Sachkunde nicht besitzt, kann die Sachkundeprüfung einmal wiederholt werden. Der Zeitraum bis zur Wiederholungsprüfung soll zwei Monate nicht überschreiten. Ergibt auch die Wiederholungsprüfung, dass die Person die erforderliche Sachkunde nicht besitzt, teilt das Veterinäramt dies der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde mit.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Obligatorisch ist die Sachkundeprüfung beim Veterinäramt nur als Voraussetzung für die Haltung gefährlicher Hunde. Für die Haltung von Hunden bestimmter Rassen kann der Nachweis auch gegenüber anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle erbracht werden (§ 10 Abs. 3 LHundG NRW, § 1 Abs. 4 DVO LHundG NRW)
Für die Haltung großer Hunde kann der Nachweis außer durch Sachverständige auch von durch die Tierärztekammern benannten Tierärztinnen und Tierärzten erteilt werden (§ 11 Abs. 3 LHundG NRW)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.02.2024
Stichwörter
Hinweise für Aachen