Vergnügungsteuer
Vergnügungsteuer
Hinweise für Soest
Beschreibung
Hinweise für Soest
Besteuert werden die folgenden Vergnügungen:
- das Halten von Spiel- und Unterhaltungsgeräten in Spielhallen, Gaststätten und ähnlichen öffentlich zugänglichen Betrieben
- Striptease-Vorführungen und Darbietungen ähnlicher Art
- Vorführung von pronografischen und ähnlichen Filmen und Bildern
- Ausspielung von Geld und Gegenständen in Spielclubs, Spielcasinos und ähnlichen Einrichtungen.
Steuerschuldner ist der Unternehmer der Veranstaltung bzw. der Aufsteller der Apparate.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Soest
Formulare
Hinweise für Soest
Voraussetzungen
Hinweise für Soest
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Soest
Vergnügungssteuersatzung der Stadt Soest
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Soest
Weitere Informationen
Hinweise für Soest
- Vergnügungssteuererklärung für Apparate in Gaststätten (ab 2020)
- Vergnügungssteuererklärung für Apparate in Spielhallen (ab 2020)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen