Vergnügungsteuer

    Vergnügungsteuer

    Hinweise für Soest

    Beschreibung

    Hinweise für Soest

    Besteuert werden die folgenden Vergnügungen:

    • das Halten von Spiel- und Unterhaltungsgeräten in Spielhallen, Gaststätten und ähnlichen öffentlich zugänglichen Betrieben
    • Striptease-Vorführungen und Darbietungen ähnlicher Art
    • Vorführung von pronografischen und ähnlichen Filmen und Bildern
    • Ausspielung von Geld und Gegenständen in Spielclubs, Spielcasinos und ähnlichen Einrichtungen.

    Steuerschuldner ist der Unternehmer der Veranstaltung bzw. der Aufsteller der Apparate.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    AG Steuern

    Version

    Technisch geändert am 06.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abteilung Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Windmühlenweg 21

    59494 Soest

    Version

    Technisch geändert am 13.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    AG Finanzwesen und Steuern

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02921 103-0

    Fax: 02921 103-9999

    Version

    Technisch geändert am 30.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Soest

    Formulare

    Hinweise für Soest

    Voraussetzungen

    Hinweise für Soest

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Soest

    Vergnügungssteuersatzung der Stadt Soest

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Soest

    Fristen

    Hinweise für Soest

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Soest

    Kosten

    Hinweise für Soest

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Soest

    Weitere Informationen

    Hinweise für Soest

    • Vergnügungssteuererklärung für Apparate in Gaststätten (ab 2020)
    • Vergnügungssteuererklärung für Apparate in Spielhallen (ab 2020)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de