Vergnügungsteuer
Vergnügungsteuer
Hinweise für Büren
Wird z.B. fällig bei dem Betrieb von Geldspielautomaten oder Tanzveranstaltungen
Beschreibung
Hinweise für Büren
Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Aufwandssteuer. Diese besteuert auf Bürener Stadtgebiet veranstaltete Vergnügen, wie z.B. den Betrieb von Geldspielgeräten. Weiterhin werden Tanzveranstaltungen gewerblicher Art besteuert. Schuldner der Steuer ist grundsätzlich der Eigentümer (Aufsteller) der Geräte, bzw. der Unternehmer der Veranstaltung (Veranstalter).
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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