Vergnügungsteuer

    Vergnügungsteuer

    Hinweise für Büren

    Wird z.B. fällig bei dem Betrieb von Geldspielautomaten oder Tanzveranstaltungen

    Beschreibung

    Hinweise für Büren

    Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Aufwandssteuer. Diese besteuert auf Bürener Stadtgebiet veranstaltete Vergnügen, wie z.B. den Betrieb von Geldspielgeräten. Weiterhin werden Tanzveranstaltungen gewerblicher Art besteuert. Schuldner der Steuer ist grundsätzlich der Eigentümer (Aufsteller) der Geräte, bzw. der Unternehmer der Veranstaltung (Veranstalter).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abteilung II: Finanzen

    Version

    Technisch geändert am 16.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachgebiet II/02: Steuern

    Version

    Technisch geändert am 16.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Büren

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de