Vergnügungssteuer
Hinweise für Borchen
Beschreibung
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Allgemeine Informationen
Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Steuer. Besteuert werden die in der Gemeinde veranstalteten Vergnügungen, dazu gehören unter anderem Tanzveranstaltungen gewerblicher Art, Ausspielungen von Geld oder Gegenständen in Spielklubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen, das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten.
Näheres kann der Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Borchen entnommen werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen