Vergnügungsteuer

    Vergnügungssteuer

    Hinweise für Borchen

    Beschreibung

    Hinweise für Borchen

    Allgemeine Informationen

     

    Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Steuer. Besteuert werden die in der Gemeinde veranstalteten Vergnügungen, dazu gehören unter anderem Tanzveranstaltungen gewerblicher Art, Ausspielungen von Geld oder Gegenständen in Spielklubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen, das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten.

    Näheres kann der Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Borchen entnommen werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich II "Finanzen"

    Adresse

    Hausanschrift

    Unter der Burg 1

    33178 Borchen

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Borchen

    Formulare

    Hinweise für Borchen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Borchen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Borchen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Borchen

    Fristen

    Hinweise für Borchen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Borchen

    Kosten

    Hinweise für Borchen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Borchen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Borchen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de