Vergnügungsteuer

    Vergnügungssteuer

    Hinweise für Schlangen

    Beschreibung

    Hinweise für Schlangen

    Der Vergnügungssteuer unterliegen die in der Gemeinde veranstalteten "Vergnügungen", u.a. der Betrieb von Spielautomaten. 

    Grundlage für die Erhebung der Steuer ist die Vergnügungssteuersatzung.

    Die Steuer wird als Kartensteuer, Pauschsteuer oder Spielgerätesteuer erhoben. 

    • Die Spielgerätesteuer bemisst sich bei Apparaten mit Gewinnbeteiligung nach dem Einspielergebnis, bei Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit nach deren Anzahl. Einspielergebnis ist der Betrag der elektronisch gezählten Brutto-Kasse.

    • Steuerschuldner ist der Halter der Apparate (Aufsteller). Halter ist der Eigentümer der Apparate bzw. derjenige, dem die Apparate zur Nutzung überlassen sind.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Finanzen und Personal

    Adresse

    Hausanschrift

    Im Dorfe 4

    33189 Schlangen

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schlangen

    Spielgerätesteuer:

    • Apparate mit Gewinnmöglichkeit:

      • Vergnügungssteuererklärung unter Angabe der einzelnen Einspielergebnisse und des Gesamtspielergebnisses sowie entsprechende prüffähige Unterlagen (Zählwerk-Ausdrucke)

      • Steuererklärung ist bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres auf dem amtlichen Vordruck unterschrieben einzureichen.

    • Apparate ohne Gewinnbeteiligung:

      • Zur Festsetzung der Steuer ist die Anzahl der Geräte formlos schriftlich anzugeben. 

      • Die An- und Abmeldung von Geräten erfolgt schriftlich.

    Formulare

    Hinweise für Schlangen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schlangen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schlangen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schlangen

    Fristen

    Hinweise für Schlangen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schlangen

    Kosten

    Hinweise für Schlangen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schlangen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schlangen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de