Vergnügungsteuer

    Vergnügungsteuer

    Hinweise für Verl

    Beschreibung

    Hinweise für Verl

    Für bestimmte Veranstaltungen beziehungsweise Aktivitäten wird eine Vergnügungssteuer erhoben:

    1) z. B. öffentliche Tanzveranstaltungen:
    Die Steuer beträgt pro angefangenen zehn Quadratmetern Veranstaltungsfläche 0,50 Euro. Bei Veranstaltungen, die über 1 Uhr nachts hinausgehen, erhöht sich die Steuer für jede weitere angefangene Stunde um 25 Prozent dieses Satzes. Bei Veranstaltungen, die mehrere Tage dauern oder regelmäßig wiederkehren, wird die Steuer für jeden angefangenen Tag besonders erhoben. Beträgt die Vergnügungssteuer für die gesamte Veranstaltung insgesamt weniger als 50,00 Euro, entfällt die Erhebung.

    2) Halten von Spielgeräten in der Öffentlichkeit je Gerät monatlich:
    Geldspielgerät in Spielhallen: 10 Prozent des Einspielergebnisses
    Geldspielgerat in sonstigen Aufstellorten: 10 Prozent des Einspielergebnisses
    Sonst. Spielgerät in Spielhallen: 30,50 Euro
    Sonst. Spielgerät ansonsten: 23,00 Euro

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Steuern / Abgaben

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05246 / 961 0

    E-Mail: kontakt@verl.de

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Paderborner Str. 5

    33415 Verl

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Formulare

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2024

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