Vergnügungsteuer
Hinweise für Verl
Beschreibung
Hinweise für Verl
Für bestimmte Veranstaltungen beziehungsweise Aktivitäten wird eine Vergnügungssteuer erhoben:
1) z. B. öffentliche Tanzveranstaltungen:
Die Steuer beträgt pro angefangenen zehn Quadratmetern Veranstaltungsfläche 0,50 Euro. Bei Veranstaltungen, die über 1 Uhr nachts hinausgehen, erhöht sich die Steuer für jede weitere angefangene Stunde um 25 Prozent dieses Satzes. Bei Veranstaltungen, die mehrere Tage dauern oder regelmäßig wiederkehren, wird die Steuer für jeden angefangenen Tag besonders erhoben. Beträgt die Vergnügungssteuer für die gesamte Veranstaltung insgesamt weniger als 50,00 Euro, entfällt die Erhebung.
2) Halten von Spielgeräten in der Öffentlichkeit je Gerät monatlich:
Geldspielgerät in Spielhallen: 10 Prozent des Einspielergebnisses
Geldspielgerat in sonstigen Aufstellorten: 10 Prozent des Einspielergebnisses
Sonst. Spielgerät in Spielhallen: 30,50 Euro
Sonst. Spielgerät ansonsten: 23,00 Euro
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Verl
Formulare
Hinweise für Verl
Voraussetzungen
Hinweise für Verl
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Verl
Verfahrensablauf
Hinweise für Verl
Fristen
Hinweise für Verl
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Verl
Kosten
Hinweise für Verl
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Verl
Weitere Informationen
Hinweise für Verl
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen