Vergnügungsteuer
Vergnügungsteuer
Hinweise für Wadersloh
Beschreibung
Hinweise für Wadersloh
Der Besteuerung unterliegen im Bereich der Gemeinde Wadersloh Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnliche Apparate, die in Gaststätten oder Beherbergungsbetrieben aufgestellt werden. Apparate mit Gewinnmöglichkeit werden nach Einspielergebnissen, Apparate ohne Gewinnmöglichkeit nach Anzahl versteuert.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen