Vergnügungsteuer

    Vergnügungssteuer

    Hinweise für Recke

    Beschreibung

    Hinweise für Recke

    Der Besteuerung unterliegen Veranstaltungen im Gebiet der Gemeinde Recke.

    Unter anderem sind steuerpflichtig:

    • das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits- , Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten in

    1. Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen

    2. Gastwirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an anderen für jeden zugänglichen Orten

    Als Spielapparate gelten insbesondere auch Personalcomputer, die überwiegend zum individuellen Spielen oder zum gemeinsamen Spielen in Netzwerken oder über das Internet verwendet werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich 1 - Zentrale Dienste und Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 28

    49509 Recke

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachgruppe Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 28

    49509 Recke

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich III - Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 28

    49509 Recke

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Recke

    Formulare

    Hinweise für Recke

    Voraussetzungen

    Hinweise für Recke

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Recke

    Fristen

    Hinweise für Recke

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Recke

    Kosten

    Hinweise für Recke

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Recke

    Weitere Informationen

    Hinweise für Recke

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de