Vergnügungsteuer
Vergnügungsteuer
Hinweise für Burscheid
Beschreibung
Hinweise für Burscheid
Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Verbrauchs- und Aufwandssteuer.Mit ihr wird die gewerbliche Veranstaltung von Vergnügungen, u. a. auch im Zusammenhang mit Geld- und Unterhaltungsspielen an Automaten, besteuert. Steuerschuldner ist der Veranstalter des Vergnügens.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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VergnügungssteuersatzungWettbürosteuersatzung
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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SEPA-Lastschrift-Mandat
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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