Vergnügungsteuer

    Vergnügungsteuer

    Hinweise für Morsbach

    Beschreibung

    Hinweise für Morsbach

    Die Gemeinde Morsbach erhebt die Vergnügungssteuer z.B. für Tanzveranstaltungen gewerblicher Art, das Halten von Spiel-, Geldspiel-, Musik- oder sonstigen Unterhaltungsgeräten. Die Höhe ist bei der Besteuerung der Geldspiel- und Unterhaltungsgeräten insbesondere davon abhängig, wo diese Geräte aufgestellt sind. Als Besteuerungsgrundlage bei den Geldspielgeräten dient z.B. das an diesem Gerät erzielte bereinigte Einspielergebnis. Bei den zu besteuernden Tanzveranstaltungen richtet sich die Höhe der Steuer nach der Größe der Veranstaltungsfläche.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Steuern und Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 2

    51597 Morsbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02294 699-521

    Fax: 02294 699-187

    E-Mail: kommunalportal@gemeinde-morsbach.de

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Morsbach

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Morsbach

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de