Vergnügungsteuer

    Vergnügungsteuer

    Hinweise für Wassenberg

    Beschreibung

    Hinweise für Wassenberg

    Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Rechtsgrundlage ist die Vergnügungssteuersatzung der Stadt Wassenberg. In der Stadt Wassenberg wird die Vergnügungssteuer hauptsächlich für den Betrieb von Geldspiel- und Unterhaltungsgeräten erhoben. Steuerschuldner ist grundsätzlich der Eigentümer der betriebenen Spielgeräte. Die Steuer wird nach dem Einspielergebnis bei Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit beziehungsweise mit Pauschbeträgen bei sonstigen Unterhaltungsgeräten erhoben.

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    Version

    Technisch geändert am 20.03.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Steueramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Roermonder Straße 25-27

    41849 Wassenberg

    Version

    Technisch geändert am 05.10.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wassenberg

    Das Aufstellen von Geldspiel- und Unterhaltungsgeräten ist anzumelden.

    Bei Geldspielgeräten ist der Gerätename, Zulassungsnummer und Aufstellort anzugeben. Die Besteuerung erfolgt bei Geldspielgräten pro Gerät und pro Monat. Die Steueranmeldung ist bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres (15.01., 15.04., 15.07. und 15.10.) bei der Stadt Wassenberg einzureichen. Die errechnete Steuer ist bei Abgabe der Steueranmeldung an die Stadtkasse Wassenberg zu entrichten (§ 13 Absatz 3 VergnStS).

    Als Anlage sind die jeweiligen Zählwerksausdrucke beizufügen.

    Formulare

    Hinweise für Wassenberg

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Wassenberg

    Die Steuer beträgt je Apparat und angefangenen Kalendermonat bei der Aufstellung

    1. in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen bei
      • Apparaten mit Gewinnmöglichkeit: 15 v.H. des Einspielergebnisses, höchstens 276,00 EUR
      • Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit: 30,00 EUR
    2. in Gastwirtschaften und sonstigen Orten bei
      • Apparaten mit Gewinnmöglichkeit: 10 v.H. des Einspielergebnisses, höchstens 90,00 EUR
      • Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit 22,50 EUR
    •  

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wassenberg

    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de