Vergnügungsteuer
Vergnügungsteuer
Hinweise für Aachen
Beschreibung
Hinweise für Aachen
Vergnügungssteuer wird erhoben für:
- Tanzveranstaltungen gewerblicher Art (mit Gewinnerzielungsabsicht) innerhalb des Stadtgebiets
- Striptease, Peepshows, Tabledance und Darbietungen ähnlicher Art
- Vorführungen von pornographischen und ähnlichen Filmen oder Bildern
- Sex- und Erotikmessen Alle diese Veranstaltungen sind spätestens 7 Tage vor Beginn anzumelden ! Möchten Sie eine Tanzveranstaltung oder eine der anderen Darbietungen anmelden? => Wählen Sie rechts unter Downloads den entsprechenden Anmeldebogen. Weiterreichende Informationen über steuerpflichtige Tanz- oder Erotikveranstaltungen erhalten auch über das rechts unter Downloads abrufbare Merkblatt.
- Ausspielungen in Spielklubs, Spielkasinos oder ähnlichen Einrichtungen
- Geldspielapparate mit und ohne Gewinnmöglichkeit
Möchten Sie entsprechende Apparate an- oder abmelden? => Wählen Sie rechts unter Downloads das entsprechende An- oder Abmeldeformular.
Sofern Sie als Aufsteller aktiv werden möchten und daher weiterreichende Informationen benötigen, folgen Sie dem Link unter Downloads zu unserem Merkblatt.
Bemessungsgrundlagen sind:
- Entgelt (z.B. pornographische Vorführungen, etc.)
- Veranstaltungsfläche (Tanzveranstaltungen)
- Spielumsatz (z.B. Geldspielgeräte, etc.)
Der Steuersatz beträgt zum Beispiel für:
- Tanzveranstaltungen 3,00 € je angefangene zehn Quadratmeter Veranstaltungsfläche
- pornographische Filme/Bilder und ähnliches 23 % des erhobenen Entgelts
- Apparate mit Gewinnmöglichkeit 5 % des Spieleraufwands
- Apparate ohne Gewinnmöglichkeit 26,00 € je Gerät pro Monat
Nähere Einzelheiten können der Satzung entnommen werden, die rechts in der Rubrik Web aufgerufen werden kann.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Vergnügungssteuer
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 0241 413541-2288
E-Mail: gewerbesteuer@mail.aachen.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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