Vergnügungssteuer
Hinweise für Wülfrath
Beschreibung
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Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Es werden in der Gemeinde veranstaltete Vergnügungen besteuert. Hierzu gehören zum Beispiel der Betrieb von Geldspiel- und Unterhaltungsgeräten. Ebenso werden Tanzveranstaltungen, spezielle Filmvorführungen sowie die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen und das Angebot sexueller Handlungen gegen Entgelt, die Veranstaltung von Sexmessen und Erotikmessen besteuert. Die Steuer wird von der Kommune erhoben. Das Aufkommen fließt nur ihr zu.
Die Steuersatzung definiert, wer Steuerschuldner ist und in welcher Höhe eine Steuer erhoben wird. Grundsätzlich ist Steuerschuldner der Veranstalter der genannten Vergnügungen. Im Bereich der Aufstellung von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten ist derjenige Steuerschuldner, dem die Einnahmen aus den Spielgeräten als Eigentümer, sonstigem Verfügungsberechtigten oder als demjenigen zufließen, dem die Geräte vom Eigentümer oder sonstigen Verfügungsberechtigten zur Nutzung überlassen wurden.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen