Vergnügungsteuer

    Vergnügungssteuer

    Hinweise für Wuppertal

    Beschreibung

    Hinweise für Wuppertal

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    Die Vergnügungssteuer wird für Striptease-Vorführungen und Darbietungen ähnlicher Art sowie für die Vorführungen pornographischer und ähnlicher Filme und Bilder erhoben. Der Steuersatz beträgt 25 v. H. des Eintrittspreises. Weiter unterfällt das Aufstellen von Geldspiel- und Unterhaltungsgeräten der Vergnügungssteuer (außer Dart-Spiel und Billard). Die Steuersätze für das Aufstellen von Apparaten betragen derzeit

    in Spielhallen

    pro Geldspielgerät mtl. je 22,0 v.H. von der Bruttokasse ab 01.04.2020

    pro Unterhaltungsgerät mtl. je 50,00 EUR

    in Gaststätten

    pro Geldspielgerät mtl. je 22,0 v.H. von der Bruttokasse ab 01.04.2020

    pro Unterhaltungsgerät mtl. je 25,00 EUR

    Steuerschuldner/in sind die Veranstalter/innen bzw. Eigentümer/innen der Geräte. Die Fälligkeit der Steuer ergibt sich aus dem vom Steueramt nach der Steueranmeldung erteilten Bescheid.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Steueramt 403.2

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern 403.23

    Version

    Technisch geändert am 04.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wuppertal

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Vergnügungssteuersatzung der Stadt Wuppertal vom 16.12.2008 in der zz. gültigen Fassung. Sechste Satzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung ab 01.04.2020

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de