Zeitkarte für die Schülerbeförderung

    Zeitkarte für die Schülerbeförderung

    Hinweise für Leverkusen

    Beschreibung

    Hinweise für Leverkusen

    Die Schülerfahrkostenverordnung macht den Anspruch auf Erstattung von Schülerfahrkosten davon abhängig, dass der Schulweg (der kürzeste Fußweg zwischen Wohnung und Schule) in der einfachen Entfernung

    • in der Primarstufe mehr als 2 km,
    • in der Sekundarstufe I mehr als 3,5 km und
    • in der Sekundarstufe II mehr als 5 km

    beträgt.

    In Leverkusen wird die gesetzliche Schülerfreifahrt durch die Ausstellung von DeutschlandTickets für Schülerinnen und Schüler abgewickelt.

    Ansprechpartner

    Schulbetreuung - Abteilung 402

    Adresse

    Hausanschrift

    Goetheplatz 1-4

    51379 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0214 406-4001

    Fax: 0214 406-4099

    E-Mail: 40@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leverkusen

    • Antrag auf Ausstellung eines DeutschlandTickets für Schülerinnen und Schüler (erhältlich über die Schulsekretariate)

    Formulare

    Hinweise für Leverkusen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Leverkusen

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Leverkusen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 20.02.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de