Zeitkarte für die Schülerbeförderung
Zeitkarte für die Schülerbeförderung
Hinweise für Leverkusen
Beschreibung
Hinweise für Leverkusen
Die Schülerfahrkostenverordnung macht den Anspruch auf Erstattung von Schülerfahrkosten davon abhängig, dass der Schulweg (der kürzeste Fußweg zwischen Wohnung und Schule) in der einfachen Entfernung
- in der Primarstufe mehr als 2 km,
- in der Sekundarstufe I mehr als 3,5 km und
- in der Sekundarstufe II mehr als 5 km
beträgt.
In Leverkusen wird die gesetzliche Schülerfreifahrt durch die Ausstellung von DeutschlandTickets für Schülerinnen und Schüler abgewickelt.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Antrag auf Ausstellung eines DeutschlandTickets für Schülerinnen und Schüler (erhältlich über die Schulsekretariate)
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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