Anlagenüberprüfung durch Sachverständige
Beschreibung
Hinweise für Hünxe
Die Ermittlung der Emissionen von ,luftverunreinigenden Stoffen Geräuschen und Erschütterungen bei genehmigungsbedürftigen Produktions- und Feuerungsanlagen soll sicherstellen dass Anforderungen aus Rechtsverordnungen (z.B. für Großfeuerungsanlagen oder Müllverbrennungsanlagen) oder Auflagen aus Genehmigungsbescheiden eingehalten werden. Die Ermittlungen werden von sachverständigen Stellen vorgenommen. Diese Stellen werden nach § 29b Bundes-Immissionsschutzgesetz bekanntgemacht.
Werden Emissionen kontinuierlich gemessen überprüfen sachverständige Stellen die eingesetzte Messtechnik.
Bei Kleinfeuerungsanlagen (auch in Privathaushalten) überprüfen Schornsteinfeger ob die Anlage und ihre Emissionen den Anforderungen der Kleinfeuerungsanlagen-Verordnung entsprechen.
Sachverständige die sicherheitstechnische Prüfungen in Betriebsbereichen vornehmen werden namentlich bekannt gemacht. ,
Anlagen die mit wassergefährdenden Stoffen umgehen müssen dicht und beständig sein. Daher unterliegen diese Anlagen ab einer gewissen Größenordnung der regelmäßigen Überprüfung durch Sachverständige.
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Online-Dienste
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Ansprechpartner
Formulare
Hinweise für Hünxe
Mustermessbericht des LAI : , https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuv/luft/emissionen/pdf/mustermessbericht.pdf
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Voraussetzungen
Hinweise für Hünxe
Betreiber bestimmter Anlagen sind bereits unmittelbar durch Verordnungen zum Bundes-Immissionsschutzgesetz bzw. zum Wasserhaushaltsgesetz zur Durchführung von Prüfungen durch Sachverständige verpflichtet.
Des weiteren werden Anforderungen an Messungen aus der TA Luft und TA Lärm in Genehmigungsbescheiden oder nachträglichen Anordnungen , verbindlich gemacht.
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hünxe
Anforderungen an Einhaltung von Emissionsgrenzwerten und Messverpflichtungen:
1. BImSchV 13. BImSchV 17. BImSchV (nicht abschließend)
§ 29 b BImSchG: Bekanntgabe von Stellen und Sachverständigen
§ 29 a BImSchG: Anordnung sicherheitstechnischer Prüfungen
§ 47 AwSV regelt die Prüfung durch Sachverständige bei Inbetriebnahme wiederkehrend und bei Stilllegung von Anlagen die mit wassergefährdenden Stoffe umgehen.
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Verfahrensablauf
Hinweise für Hünxe
Rechtsverordnungen oder , Auflagen in , Genehmigungsbescheiden machen Prüfungen durch Sachverständige rechtsverbindlich. Die Betreiber haben für die richtige Auswahl geeigneter Sachverständiger Stellen sowie die termingerechte Durchführung der Überprüfung , zu sorgen. Die Sachverständigen sind verpflichtet innerhalb eines bestimmten Zeitraumes ihre Ergebnisse der zuständigen Behörde zukommen zu lassen. Die Behörde überprüft die Berichte auf termingerechte Erfüllung Vollständigkeit der Überprüfung , und Plausibilität der Ergebnisse. Der behördliche Aufwand ist gebührenpflichtig für die Betreiber.
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Fristen
Hinweise für Hünxe
Prüfungen durch Sachverständige werden in Produktions- oder Feuerungsanlagen vorgenommen. Bürger sind durch die Regelungen in der 1. BImSchV (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen) verpflichtet regelmäßige Überprüfungen durch Schornsteinfeger durchführen zu lassen. Fristen ergeben sich aus der Art und Größe , sowie aus dem Errichtungsjahr der Feuerungsanlagen .
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Hünxe
Der Prüfaufwand eines Emissions-Messberichts einschließlich Eingabe der Messergebnisse in die behördliche Datenbank ISA Modul Messberichte beträgt ca. 3 Stunden.
Der durchschnittliche Prüfaufwand eines AwSV-Prüfberichts , einschließlich Eingabe der Messergebnisse in die behördliche Datenbank ISA Modul VAwS-Anlagen ist mit 1 Stunde zu veranschlagen.
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Weitere Informationen
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Internetauftritt de LANUV NRW
Recherchesystem Messstellen und Sachverständige: , https://www.resymesa.de/ReSyMeSa/Allgemein
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Hünxe