Anlagenüberprüfung durch Sachverständige

    Anlagenüberprüfung durch Sachverständige

    Beschreibung

    Hinweise für Weeze

    Die Ermittlung der Emissionen von  ,luftverunreinigenden Stoffen Geräuschen und Erschütterungen bei genehmigungsbedürftigen Produktions- und Feuerungsanlagen soll sicherstellen dass Anforderungen aus Rechtsverordnungen (z.B. für Großfeuerungsanlagen oder Müllverbrennungsanlagen) oder Auflagen aus Genehmigungsbescheiden eingehalten werden. Die Ermittlungen werden von sachverständigen Stellen vorgenommen. Diese Stellen werden nach § 29b Bundes-Immissionsschutzgesetz bekanntgemacht.

    Werden Emissionen kontinuierlich gemessen überprüfen sachverständige Stellen die eingesetzte Messtechnik.

    Bei Kleinfeuerungsanlagen (auch in Privathaushalten) überprüfen Schornsteinfeger ob die Anlage und ihre Emissionen den Anforderungen der Kleinfeuerungsanlagen-Verordnung entsprechen.

    Sachverständige die sicherheitstechnische Prüfungen in Betriebsbereichen vornehmen werden namentlich bekannt gemacht. ,

    Anlagen die mit wassergefährdenden Stoffen umgehen müssen dicht und beständig sein. Daher unterliegen diese Anlagen ab einer gewissen Größenordnung der regelmäßigen Überprüfung durch Sachverständige.

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    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Bezirksregierung Düsseldorf Dez. 52 Dez. 53

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Bonneshof bzw. Cecilienallee 35

    40474 Düsseldorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0211 475-0

    Fax: 0211 475-2998

    E-Mail: poststelle@brd.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Hinweise für Weeze

    Voraussetzungen

    Hinweise für Weeze

    Betreiber bestimmter Anlagen sind bereits unmittelbar durch Verordnungen zum Bundes-Immissionsschutzgesetz bzw. zum Wasserhaushaltsgesetz zur Durchführung von Prüfungen durch Sachverständige verpflichtet.

    Des weiteren werden Anforderungen an Messungen aus der TA Luft und TA Lärm in Genehmigungsbescheiden oder nachträglichen Anordnungen , verbindlich gemacht.

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    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Weeze

    Anforderungen an Einhaltung von Emissionsgrenzwerten und Messverpflichtungen:

    1. BImSchV 13. BImSchV 17. BImSchV (nicht abschließend)

    § 29 b BImSchG: Bekanntgabe von Stellen und Sachverständigen

    § 29 a BImSchG: Anordnung sicherheitstechnischer Prüfungen

    § 47 AwSV regelt die Prüfung durch Sachverständige bei Inbetriebnahme wiederkehrend und bei Stilllegung von Anlagen die mit wassergefährdenden Stoffe umgehen.

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Weeze

    Rechtsverordnungen oder , Auflagen in , Genehmigungsbescheiden machen Prüfungen durch Sachverständige rechtsverbindlich. Die Betreiber haben für die richtige Auswahl geeigneter Sachverständiger Stellen sowie die termingerechte Durchführung der Überprüfung , zu sorgen. Die Sachverständigen sind verpflichtet innerhalb eines bestimmten Zeitraumes ihre Ergebnisse der zuständigen Behörde zukommen zu lassen. Die Behörde überprüft die Berichte auf termingerechte Erfüllung Vollständigkeit der Überprüfung , und Plausibilität der Ergebnisse. Der behördliche Aufwand ist gebührenpflichtig für die Betreiber.

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    Fristen

    Hinweise für Weeze

    Prüfungen durch Sachverständige werden in Produktions- oder Feuerungsanlagen vorgenommen. Bürger sind durch die Regelungen in der 1. BImSchV (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen) verpflichtet regelmäßige Überprüfungen durch Schornsteinfeger durchführen zu lassen. Fristen ergeben sich aus der Art und Größe , sowie aus dem Errichtungsjahr der Feuerungsanlagen .

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Weeze

    Der Prüfaufwand eines Emissions-Messberichts einschließlich Eingabe der Messergebnisse in die behördliche Datenbank ISA Modul Messberichte beträgt ca. 3 Stunden.

    Der durchschnittliche Prüfaufwand eines AwSV-Prüfberichts , einschließlich Eingabe der Messergebnisse in die behördliche Datenbank ISA Modul VAwS-Anlagen ist mit 1 Stunde zu veranschlagen.

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Weeze

    Internetauftritt de LANUV NRW

    Recherchesystem Messstellen und Sachverständige: , https://www.resymesa.de/ReSyMeSa/Allgemein

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 07.04.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Weeze

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de