Leistungen der Krankenhilfe - Übernahme von Beiträgen für eine freiwillige Krankenversicherung
Leistungen der Krankenhilfe - Übernahme von Beiträgen für eine freiwillige Krankenversicherung
Beschreibung
nicht angegeben
Ansprechpartner
Für Meckenheim wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
§ 40 Satz 4 SGB VIII
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen