Leistungen der Krankenhilfe - Übernahme von Beiträgen für eine freiwillige Krankenversicherung
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Beschreibung
nicht angegeben
Ansprechpartner
Für Kreis Oberbergischer Kreis (Nordrhein-Westfalen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
§ 40 Satz 4 SGB VIII
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen