Leistungen der Krankenhilfe - Übernahme von Beiträgen für eine freiwillige Krankenversicherung

    Leistungen der Krankenhilfe - Übernahme von Beiträgen für eine freiwillige Krankenversicherung

    Beschreibung

    nicht angegeben

    Ansprechpartner

    Für Kreis Kleve (Nordrhein-Westfalen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 40 Satz 4 SGB VIII

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de