Vorabentscheidung über den Zuschlag
Hinweise für Waldbröl
Beschreibung
Hinweise für Waldbröl
Die öffentliche Vergabe erfolgt nach unterschiedlichen Rechtsvorschriften. Die Art des Vergabeverfahrens richtet sich unter anderem nach der Höhe des geschätzten Auftragswertes.
Während der Angebotsfrist kann ein Angebot zurückgezogen werden. Anschließend ist das abgegebene Angebot bindend.
Bei beschränkten Ausschreibungen wird ein Bieterkreis vom Referat Zentraler Einkauf aufgefordert ein Angebot abzugeben. Diese Ausschreibungen sind nicht öffentlich. Sie können sich unter Angabe Ihrer Kontaktdaten und angebotenen Liefer- oder Dienstleistung in ein Bieterverzeichnis aufnehmen lassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen