Rechtsreferendariat

    Rechtsreferendariat / juristischer Vorbereitungsdienst

    Wer ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität mit der ersten Prüfung abgeschlossen hat, kann in den juristischen Vorbereitungsdienst (Rechtsreferendariat) eintreten. Wer am Ende des juristischen Vorbereitungsdienstes die zweite juristische Staatsprüfung besteht, erwirbt damit die Befähigung zum Richteramt.

    Beschreibung

    Wer ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität mit der ersten Prüfung abgeschlossen hat, kann in den juristischen Vorbereitungsdienst (Rechtsreferendariat) eintreten. Wer am Ende des juristischen Vorbereitungsdienstes die zweite juristische Staatsprüfung besteht, erwirbt damit die Befähigung zum Richteramt. In den juristischen Vorbereitungsdienst kann auch aufgenommen werden, wenn die Gleichwertigkeit eines ausländischen Abschlusses festgestellt ist oder wer als Spätaussiedler im Sinne des § 4 Bundesvertriebenengesetzes im Aussiedlungsgebiet einen der ersten Prüfung gleichwertigen Abschluss erhalten hat.

    Der juristische Vorbereitungsdienst dauert zwei Jahre und besteht aus vier Pflicht- und einer Wahlstationen. Pflichtstationen sind

    • ein ordentliches Gericht in Zivilsachen,
    • ein Gericht in Strafsachen oder die Staatsanwaltschaft,
    • eine Verwaltungsbehörde und
    • eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt.

    Nach Wahl kann die weitere Ausbildung auch bei anderen Stellen stattfinden, bei denen eine sachgerechte Ausbildung gewährleistet ist, z.B. bei einem Notar oder in der Rechtsabteilung eines Unternehmens, im Inland oder Ausland.

    Die sog. Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare werden im juristischen Vorbereitungsdienst Einzelausbilderinnen und Einzelausbildern zugewiesen. Begleitet wird die Ausbildung durch Arbeitsgemeinschaften.

    Die zweite juristische Staatsprüfung besteht aus einem schriftlichen Teil (Klausuren) und einem mündlichen Teil (Prüfungsgespräch, u.U. Vortrag). Sie erstreckt sich u.a. über die Kernbereiche des Zivilrechts, Strafrechts und Öffentlichen Rechts, einschließlich des  Verfahrensrechts. Die Aufgabenstellungen berücksichtigen die Tätigkeitsbereiche der Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie der Anwaltschaft.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Hagen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Dem notwendigen Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

    1. eine öffentlich beglaubigte Ablichtung des Zeugnisses über das Bestehen der ersten Prüfung ( Gesamtzeugnis über das Bestehen der staatlichen Pflichtfachprüfung und der universitären Schwerpunktbereichsprüfung); zur Wahrung Fristwahrung reicht eine Bescheinigung des zuständigen Justizprüfungsamtes in zumindest öffentlich beglaubigter Ablichtung vorläufig aus, das Zeugnis ist dann alsbald nachzureichen;

    Referendarinnen und Referendare, die nach ihrer Anmeldung zum juristischen Vorbereitungsdienst ein neues Zeugnis über die staatliche Pflichtfachprüfung im Rahmen der Notenverbesserung erhalten, werden gebeten, dieses unverzüglich in beglaubigter Form bei der zuständigen Referendarabteilung zu ihren Personalakten zu reichen.

    Sofern ausnahmsweise nicht das Bestehen der ersten Prüfung Voraussetzung für den Eintritt n den juristischen Vorbereitungsdienst ist, sind die entsprechenden Unterlagen in beglaubigter Form einzureichen. +

    2. einen unterschriebenen Lebenslauf;

    3.Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde (zumindest eine amtliche beglaubigte Ablichtung - § 33VwVfGNW);

    ggf. weitere Personenstandsurkunden - z.B. Heiratsurkunde oder Geburtsurkunde eines Kindes - in gleicher Form oder - z.B. Urkunde in öffentlich beglaubigter Form;

    Soweit Kandidaten eine ausländische, fremdsprachige Geburtsurkunde vorlegen, ist der Bewerbung neben der Originalgeburtsurkunde eine ordnungsgemäße Übersetzung (beide in notariell beglaubigter Form) beizufügen. Die Übersetzung muss von einer oder einem durch eine deutsche Landesjustizverwaltung hierzu ermächtigten Übersetzerin/Übersetzer gefertigt werden.

    4. zwei Lichtbilder im Passbildformat;

    5. Erklärung zu Staatsangehörigkeit, Schulden und andere Gesuche um Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst;

    6. Erklärung zu Vorstrafen;

    7. Erklärung zum Gesundheitszustand;

    Bei den Ziffern 5. 7. ist ein Vordruck zu nutzen.

    8. bei einem bestehenden Beamtenverhältnis eine Einverständniserklärung des Dienstherrn zur beabsichtigten Ausbildung;

    9. ggf. eine Wehrdienst- oder Zivildienstbescheinigung bzw. den Bundesfreiwilligendienst

    10. ein Führungszeugnis, das zur Vorlage bei einer Behörde geeignet ist (Belegart O nicht Belegart N). Dies kann nachgereicht werden.

    Voraussetzungen

    In den juristischen Vorbereitungsdienst wird aufgenommen, wer die erste Prüfung bestanden hat, die Gleichwertigkeit eines ausländischen Abschlusses festgestellt ist oder wer als Spätaussiedler im Sinne des § 4 Bundesvertriebenengesetzes im Aussiedlungsgebiet einen der ersten Prüfung gleichwertigen Abschluss erhalten hat.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag ist der oder dem zuständigen Oberlandesgerichtspräsidentin oder Oberlandesgerichtspräsidenten mit den vollständigen Bewerbungsunterlagen zu übersenden. Dies sollte mindestens ca. zwei Monate vor dem geplanten Einstellungstermin erfolgen.

    Fristen

    Die Bewerbung samt vollständiger Unterlagen für den juristischen Vorbereitungsdienst sollte spätestens 2 Monate vor dem Einstellungstermin eingehen.

    Bearbeitungsdauer

    Ca. 6 Wochen

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Köln und Hamm.

    Weitere Informationen

    https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/landesjustizpruefungsamt/juristischer_vorbereitungsdienst/2Einstellung/index.php

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.07.2021

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de