Wahlhelfer Verpflichtung

    Wahlhelfer oder Wahlhelferin verpflichten

    Sie werden als Wahlhelfer oder Wahlhelferin verpflichtet? Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr

    Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von:EuropawahlenBundestagswahlenLandtagswahlenKommunalwahlenVolksinitiativenBürgerbegehren/ Bürgerentscheiden

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Zentrale Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstr. 2

    58730 Fröndenberg/Ruhr

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

    • Sie sind wahlberechtigt,
    • Es spricht kein wichtiger Grund gegen eine Verpflichtung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    • Die Wahlbehörde prüft und stellt die nötigen Voraussetzungen fest.
    • Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin beruft Sie in den Wahlvorstand.

    Weitere Informationen

    Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/verfassung/wahlhelfer/wahlhelfer-liste.html Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundeswahlleiters https://www.bundeswahlleiter.de/service/glossar/w/wahlhelfer.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de