Wahlhelfer Verpflichtung

    Wahlhelfer oder Wahlhelferin verpflichten

    Sie werden als Wahlhelfer oder Wahlhelferin verpflichtet? Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Bad Honnef

    Für  künftige Wahlen sucht die Stadt Bad Honnef freiwillige Wahlhelfer, die bereit sind, bei der Durchführung der Wahl und bei der Auszählung der Stimmen mitzuhelfen.

    Die Hilfe der Bürgerinnen und Bürger am Wahltag in den Wahllokalen und bei der Briefwahl ist Voraussetzung für einen reibungslosen Ablauf der Wahl. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich, wer mitmacht, erhält am jeweiligen Wahltermin als Dankeschön eine Aufwandsentschädigung.

    Die Wahlzeit dauert von 8 bis 18 Uhr, anschließend werden die Stimmen ausgezählt. Es ist üblich, dass die Mitglieder des Wahlvorstandes eine Art "Schichtbetrieb" vereinbaren, so dass die Wahlhelfer nicht den ganzen Tag im Wahllokal anwesend sein müssen. Die Wahlhelfer bei der Briefwahl beginnen ihren Einsatz erst um 15 Uhr. Ihre Tätigkeit umfasst die Prüfung der Wahlbriefe. Die nach ihrer Prüfung zugelassenen Stimmzettelumschläge werden verschlossen in Wahlurnen gesammelt. Ab 18 Uhr werden die verschlossenen Stimmzettelumschläge geöffnet und ausgezählt.

    Aufgerufen sind alle Wahlberechtigten. Besondere Vorkenntnisse sind nicht notwendig. Damit alle Beteiligten ihre Aufgaben fachgerecht wahrnehmen können, erhalten alle Wahlhelfer mit ihrer Berufung ein umfassendes Merkblatt übersandt. Zudem werden für die Vorsteher und die Schriftführer sowie für deren Vertreter zusätzliche Schulungen im Rathaus durchgeführt. Alle Interessenten werden gebeten, sich an das Wahlamt der Stadt Bad Honnef zu wenden.

    Für die Meldung als Wahlhelfer können Sie das in den Downloads hinterlegte Formular benutzen.

     

    Das Wahlamt der Stadt Bad Honnef bedankt sich vorab ganz herzlich für Ihr Interesse und Ihre Unterstützung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Wahlamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    53604 Bad Honnef

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bad Honnef

    Anmeldeformular

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

    • Sie sind wahlberechtigt,
    • Es spricht kein wichtiger Grund gegen eine Verpflichtung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bad Honnef

    Nach Eingang des Formulars setzt sich das Wahlamt mit Ihnen in Verbindung.

    Weitere Informationen

    Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/verfassung/wahlhelfer/wahlhelfer-liste.html Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundeswahlleiters https://www.bundeswahlleiter.de/service/glossar/w/wahlhelfer.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Bad Honnef

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de