Wahlhelfer oder Wahlhelferin verpflichten
Beschreibung
Hinweise für Waldbröl
Sie haben sich als Einzelperson oder Team dazu entschlossen, bei der kommenden Wahl ehrenamtlich, diskret und unparteiisch als Wahlhelfer*in in einem Wahlvorstand tätig zu sein. Das Wahlwochenende bzw. den Wahltag halten Sie sich persönlich von privaten Terminen frei und helfen bei der Durchführung der kommenden Wahl bis zur Ergebnisfeststellung am Abend. Von Wahlvorsteher*in, stellvertretende Wahlvorsteher*in, Schriftführer*in bis Beisitzer*innen werden ehrenamtliche Helfer*innen benötigt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Voraussetzungen
Hinweise für Waldbröl
- Zuverlässigkeit und Freude am ehrenamtlichen Helfen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Waldbröl
- Das jeweils geltende Wahlgesetz sowie die entsprechende Wahlordnung
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
- Die Wahlbehörde prüft und stellt die nötigen Voraussetzungen fest.
- Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin beruft Sie in den Wahlvorstand.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
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