Mitteilung über die Wahrnehmung der Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen
Mitteilung über die Wahrnehmung der Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen
Beschreibung
nicht angegeben
Ansprechpartner
Für Kreis Mettmann (Nordrhein-Westfalen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
§ 69 Absatz 2 StrlSchG
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen