Vorgesehen zum Löschen - Emissionserklärung nach BImSchG

    Vorgesehen zum Löschen - Emissionserklärung nach BImSchG

    Hinweise für Essen

    Beschreibung

    Hinweise für Essen

    Gemäß § 27 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Emissionserklärungsverordnung (11. BImSchV) sind die Betreiber bestimmter genehmigungsbedürftiger Anlagen gemäß 4. BImSchV verpflichtet, die von diesen Anlagen ausgehenden Luftemissionen zu erklären.

    Bestimmte Industrie- und Abfallbehandlungsanlange sowie Tierintensivhaltungen sind verpflichtet alle 4 Jahre die von ihnen verursachten Emissionen pro Emissionsquelle und unter Nennung der Ermittlungsart (Messung Schätzung Rechnung)  ,anzugeben. Darüber hinaus sind Angaben zu gehandhabten Stoffen und emissionsverursachenden Betriebsvorgängen anzugeben. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse können geltend gemacht werden sie unterliegen aber einer behördlichen Prüfung. ,

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    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Untere Immissionsschutzbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Natorpstr. 27

    45139 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-59588

    Fax: +49 201 88-59559

    E-Mail: uib@umweltamt.essen.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksregierung Düsseldorf Dez. 52 Dez. 53

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Bonneshof bzw. Cecilienallee 35

    40474 Düsseldorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0211 475-0

    Fax: 0211 475-2998

    E-Mail: poststelle@brd.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Essen

    Keine. Alle erforderliche Daten werden auf BUBE (webbasierte Anwendung für den gesamten Berichtserstattungsprozess) durch den Betreiber eingetragen

    Formulare

    Hinweise für Essen

    Die Formulare werden ausschließlich elektronisch bereitgehalten eine Anmeldung zur Nutzung erfolgt unter https://www.bube.bund.de/logon.do

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    Voraussetzungen

    Hinweise für Essen

    Vollständige und korrekte Angabe aller notwendigen Daten (siehe dazu Anhang 11. BImSchV)

    Die Emissionserklärung sieht eine Pflicht zur Abgabe vor wenn bestimmte Arten von Anlagen im Erklärungszeitraum betrieben werden.

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    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Essen

    BImSchG §27, 11. BImSchV

    § 27 BImSchG

    11. BImSchV

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Essen

    Nachdem Sie alle erforderlichen Daten in BUBE hinterlegt haben geben sie die Bearbeitungsrechte an die Behörde ab. Diese prüft nun Ihre Angaben. Bei Rückfragen werden Sie kontaktiert. Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Daten schließen wir die Bearbeitungsrechte. Sie bekommen keine weitere Bestätigung oder Mitteilung von uns.

    Für jedes vierte Kalenderjahr (2008 2012 2016 2020..) ist die Emissionserklärung bis zum 31 Mai des Folgejahres in elektronischer Form abzugeben anschließend erfolgt die Prüfung durch die zuständige Immissionsschutzbehörde. Die Daten werden in NRW anschließend , durch das LANUV auf systematische Unplausibilitäten geprüft. Die Daten werden darüber hinaus vom LANUV für das Emissionskataster Luft der Emittentengruppe Industrie verwendet.

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    Fristen

    Hinweise für Essen

    keine

    Die Verordnung richtet sich an Betreiber bestimmter Anlagen. Bürger können aggregierte Daten mit einem Zeitverzug im Internet unter http://www.ekl.nrw.de/ekat/

    abrufen.

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Essen

    24 Std

    Nach Eingang (Abgabe der elektronischen Version) hat die zuständige Immissionsschutzbehörde mehrere Monate Zeit zur Prüfung. Der Aufwand der einzelnen Prüfung ist stark schwankend je nachdem wie oft der Betreiber zur Abgabe bzw. zu Korrekturen und Vervollständigung der Angaben aufgefordert werden muss. Dies spiegelt sich auch in der breiten Gebührenspanne wider.

    Der durchschnittliche Aufwand ist geschätzt mit 5 bis 8 Stunden bei der Immissionsschutzbehörde annehmen.

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    Kosten

    Hinweise für Essen

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 30.08.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Essen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de