Rechtliche und tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern
Hinweise für Warendorf
Beschreibung
Hinweise für Warendorf
Die Gleichstellungsstelle wurde 1989 bei der Kreisverwaltung Warendorf eingerichtet. Seither unterstützt die Gleichstellungsbeauftragte die Verwaltung bei der Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und bietet als Ansprechpartnerein Information, Hilfe und Beratung an.
Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten sind im Landesgleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LGG) vom 09.11.1999 umfassend geregelt. Hiernach wirkt sie mit bei
- allen personalwirtschaftlichen und organisatorischen Maßnahmen innerhalb der Kreisverwaltung, soweit gleichstellungsrelevante Fragen betroffen sind, wie z. B. bei Stellenausschreibungen, Einstellungen, Umsetzungen, Höhergruppierungen, Beförderungen, Entlassungen,
- sowie bei der Erarbeitung von Dienstvereinbarungen, Dienstanweisungen und Richtlinien.
- Die Gleichstellungsbeauftragte ist Ansprechpartnerin für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung
- und wirkt mit an der Aufstellung und Änderung des Frauenförderplans sowie der Erstellung des Berichts über die Umsetzung des Frauenförderplans (s. Anliegen "Frauenförderung und Gleichstellung")
Rechtsgrundlagen allgemein
- Landesgleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LGG) vom 09.11.1999
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen