Rechtliche und tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Beschreibung
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Artikel 3 Abs. 2 Grundgesetz:
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin".
Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten ist es, im Rahmen der Zuständigkeiten der Kreisverwaltung, auf die Umsetzung des Verfassungsauftrages im Oberbergischen Kreis hinzuwirken.
Hierzu beschäftigt sie sich mit Themen wie:
- Familie
- Frauenförderung im Beruf
- Wiedereingliederung von Frauen nach der Familienphase
- Gewalt gegen Frauen und Kinder
- Kinderbetreuungsangebote und vieles mehr.
- Sexualisierte Gewalt
Weitere Infos auch über www.frauennrw.de
Sie erreichen die Gleichstellungsbeauftragte am besten:
- telefonisch vormittags zwischen 8.30 Uhr und 12.30 Uhr
- nach telefonischer Terminabsprache in ihrem Büro E-22 im Erdgeschoss des Kreishauses.
Es sind auch Nachmittagstermine möglich. Aufgrund vielfältiger Termine ist eine weitergehende Regelung leider nicht möglich. Wir bitten um Verständnis.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Gleichstellungsbauftragten im Oberbergischen Kreis (siehe rechts).
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Oberbergischer Kreis