Jägerprüfung

    Jägerprüfung

    Hinweise für Märkischer Kreis

    Beschreibung

    Hinweise für Märkischer Kreis

    Jede Person, die mindestens 15 Jahre alt ist, kann sich zur Jägerprüfung anmelden. Die Jägerprüfung findet jährlich im April und Mai bei der Kreisverwaltung des Märkischen Kreises statt. Die Prüfungstermine werden in den lokalen Tageszeitungen veröffentlicht. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil, einer Schießprüfung und einem mündlich-praktischen Teil. Der schriftliche und mündlich-praktische Teil umfasst folgende Sachgebiete: Kenntnis der Tierarten, Wildbiologie und -hege und Naturschutz, Jagdbetrieb, waidgerechte Jagdausübung, Sicherheitsbestimmungen, Jagdhundewesen, Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Grundzüge des Land- und Waldbaues und Wildschadenverhütung, Waffentechnik, Führung von Jagd- und Faustfeuerwaffen, besonders die sichere Handhabung, den Gebrauch und die Pflege der Jagd- und Faustfeuerwaffen, Jagdrecht, Grundsätze und wichtige Einzelbestimmungen des Waffen-, des Tierschutz-, des Naturschutz- und Landschaftsrechts. Die Schießprüfung besteht aus Büchsen- und Flintenschießen. Alle Prüfungsteile müssen bestanden werden. Wer bei der Schießprüfung, dem mündlich-praktischen Teil oder beidem durchgefallen ist, kann einmal, frühestens nach drei Monaten, an einer Nachprüfung teilnehmen. Es wird nur der Teil geprüft, der nicht bestanden wurde. Die Anmeldung zur Jägerprüfung oder Nachprüfung sollte mindestens zwei Monate vorher erfolgen.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    FD 30 - Ordnungsrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Heedfelder Str. 45

    58509 Lüdenscheid

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02351 / 966-60

    Fax: 02351 / 6866

    Version

    Technisch geändert am 18.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Märkischer Kreis

    Antragsvordruck Bescheinigung der Schulung zur "kundigen Person" Nachweis über die sichere Handhabung und das Schießen mit Kurzwaffen Kopie des Personalausweises Führungszeugnis Belegart N

    Formulare

    Hinweise für Märkischer Kreis

    Voraussetzungen

    Hinweise für Märkischer Kreis

    Rechtsgrundlage(n)

    § 15 Absatz 5 und 7 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Märkischer Kreis

    Fristen

    Hinweise für Märkischer Kreis

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Märkischer Kreis

    ca. 6-8 Wochen nach Antragstellung

    Kosten

    Hinweise für Märkischer Kreis

    220,00 € Prüfungsgebühr + 30,00 € Verwaltungsgebühr

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Märkischer Kreis

    Weitere Informationen

    Hinweise für Märkischer Kreis

    Orientierungsgrundlage bezüglich der jagdlichen Gewehrhaltung gemäß § 6 Abs. 3 Satz 1 der Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes Dateigröße: 1433,4 Kilobytes Jägerprüfung - Antrag auf Zulassung Jägerprüfung - Antrag auf Zulassung - Ausfüllhilfe

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de