Jägerprüfung
Jägerprüfung
Hinweise für Märkischer Kreis
Beschreibung
Hinweise für Märkischer Kreis
Jede Person, die mindestens 15 Jahre alt ist, kann sich zur Jägerprüfung anmelden. Die Jägerprüfung findet jährlich im April und Mai bei der Kreisverwaltung des Märkischen Kreises statt. Die Prüfungstermine werden in den lokalen Tageszeitungen veröffentlicht. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil, einer Schießprüfung und einem mündlich-praktischen Teil. Der schriftliche und mündlich-praktische Teil umfasst folgende Sachgebiete: Kenntnis der Tierarten, Wildbiologie und -hege und Naturschutz, Jagdbetrieb, waidgerechte Jagdausübung, Sicherheitsbestimmungen, Jagdhundewesen, Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Grundzüge des Land- und Waldbaues und Wildschadenverhütung, Waffentechnik, Führung von Jagd- und Faustfeuerwaffen, besonders die sichere Handhabung, den Gebrauch und die Pflege der Jagd- und Faustfeuerwaffen, Jagdrecht, Grundsätze und wichtige Einzelbestimmungen des Waffen-, des Tierschutz-, des Naturschutz- und Landschaftsrechts. Die Schießprüfung besteht aus Büchsen- und Flintenschießen. Alle Prüfungsteile müssen bestanden werden. Wer bei der Schießprüfung, dem mündlich-praktischen Teil oder beidem durchgefallen ist, kann einmal, frühestens nach drei Monaten, an einer Nachprüfung teilnehmen. Es wird nur der Teil geprüft, der nicht bestanden wurde. Die Anmeldung zur Jägerprüfung oder Nachprüfung sollte mindestens zwei Monate vorher erfolgen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Märkischer Kreis
Antragsvordruck Bescheinigung der Schulung zur "kundigen Person" Nachweis über die sichere Handhabung und das Schießen mit Kurzwaffen Kopie des Personalausweises Führungszeugnis Belegart N
Formulare
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Voraussetzungen
Hinweise für Märkischer Kreis
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 5 und 7 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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ca. 6-8 Wochen nach Antragstellung
Kosten
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220,00 € Prüfungsgebühr + 30,00 € Verwaltungsgebühr
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Orientierungsgrundlage bezüglich der jagdlichen Gewehrhaltung gemäß § 6 Abs. 3 Satz 1 der Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes Dateigröße: 1433,4 Kilobytes Jägerprüfung - Antrag auf Zulassung Jägerprüfung - Antrag auf Zulassung - Ausfüllhilfe
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen