Jägerprüfung
Hinweise für Rahden
Beschreibung
Hinweise für Rahden
Der Kreis Minden-Lübbecke ist als Untere Jagdbehörde für den Vollzug des Bundes- und des Landesjagdgesetzes Nordrhein-Westfalen zuständig.
Außerdem ist er zuständig für die Durchführung und Abnahme einer Jägerprüfung und für die Ausstellung und Verlängerung von Jagdscheinen.
Informationen zum Bereich "Jagdangelegenheiten" finden Sie auf den Internetseiten des Kreises Minden-Lübbecke.
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Ansprechpartner
Rechts- und Ordnungsamt des Kreises Minden-Lübbecke
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0571 807-0
Fax: 0571 807-30000
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Rahden
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 5 und 7 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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