Anzeige der erstmaligen Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in reglementierten Berufen Bestätigung
Erstmalige Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in reglementierten Berufen anzeigen
Beschreibung
nicht angegeben
Ansprechpartner
Für Heinsberg wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
§ 13a Absatz 1 Satz 1 Gewerbeordnung (GewO)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen