Anzeige der erstmaligen Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in reglementierten Berufen Bestätigung
Erstmalige Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in reglementierten Berufen anzeigen
Beschreibung
nicht angegeben
Online-Dienste
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Ansprechpartner
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Rechtsgrundlage(n)
§ 13a Absatz 1 Satz 1 Gewerbeordnung (GewO)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen