Frühförderung
Hinweise für Schalksmühle
Beschreibung
Hinweise für Schalksmühle
Hilfe für Gehörlose erhalten Personen
- mit angeborener oder bis zum 7. Lebensjahr erworbenen Taubheit
- oder Schwerhörigkeit, die an Taubheit grenzt.
Damit Sie Hilfe für Gehörlose erhalten können, ist ein Antrag erforderlich. Der Antrag wird bei der Rentenstelle Schalksmühle gestellt und dann zur Entscheidung an den Landschaftsverband Wesfalen-Lippe weitergeleitet.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schalksmühle
Formulare
Hinweise für Schalksmühle
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schalksmühle
Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG)
Verfahrensablauf
Hinweise für Schalksmühle
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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