Frühförderung
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Hinweise für Städteregion Aachen
Beschreibung
Hinweise für Städteregion Aachen
11360 Interdisziplinäre Frühförderung
Bei der Interdisziplinären Frühförderung handelt es sich um eine sogenannte Komplexleistung "Früherkennung und Frühförderung" für noch nicht eingeschulte behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder. Maßgeblich sind auch hier die Regelungen des § 30 SGB IX in Verbindung mit der Frühförderung. Hier werden medizinische, psychologische, therapeutische, pädagogische und soziale Hilfen zu einem ganzheitlichen Hilfekonzept miteinander verbunden. Auch hier wird Ihr Kinderarzt/Ihre Kinderärztin eine entsprechende Verordnung ausstellen.Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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