Beurkundungen: Elterliche Sorge (Sorgerecht)
Hinweise für Stadtlohn
Wir beraten Sie gerne rund um das Thema Sorgerecht.
Beschreibung
Hinweise für Stadtlohn
Hinweis:
Beurkundungen zur Elterlichen Sorge können nur für Elternteile aufgenommen werden, die nicht miteinander verheiratet sind oder waren.
Zum Thema "Elterliche Sorge" beraten und unterstützen wir Sie gerne in folgenden Angelegenheiten:
zu den Möglichkeiten der gemeinsamen elterlichen Sorge und den rechtlichen Konsequenzen.
mit der Beurkundung von Sorgeerklärungen.
mit der Erstellung einer Bescheinigung, wenn keine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben wurde (auch "Negativattest" oder "Negativbescheinigung" genannt).
Ansprechpersonen
Die für Ihren Wohnort zuständige Ansprechperson finden Sie in dieser Liste:
Isselburg, Legden, Südlohn
telefon. Sprechzeiten: montags bis donnerstags 8.30-16.00 Uhr / freitags 08.30-12.30 Uhr und nach Vereinbarung
Vreden
telefon. Sprechzeiten: montags 8.30-12.00 Uhr / mittwochs bis freitags 8:30-12.00 Uhr und nach Vereinbarung
Raesfeld, Stadtlohn
telefon. Sprechzeiten: montags bis donnerstags 8.30-16.00 Uhr / freitags 8.30-12.30 Uhr und nach Vereinbarung
Heiden, Velen
telefon. Sprechzeiten: montags bis freitags 8:30-12.30 Uhr und nach Vereinbarung
Gescher, Heek, Reken
telefon. Sprechzeiten: montags bis donnerstags 8.30-16.00 Uhr / freitags 8.30-12.30 Uhr und nach Vereinbarung
Rhede, Schöppingen
telefon. Sprechzeiten: montags und donnerstags 8.30-16.00 Uhr / mittwochs und freitags 8.30-12.30 Uhr und nach Vereinbarung
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Fachbereich Jugend und Familie
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 2861 681 1467
E-Mail: fb-jugend@kreis-borken.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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