Sorgeerklärung
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Beschreibung
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Wenn Sie nicht mit dem Kindesvater verheiratet sind, können Sie die Vaterschaft beim Jugendamt / Beistandschaft anerkennen. Die Vaterschaft für ein Kind, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, ist nur rechtswirksam, wenn sie in Form einer Beurkundung anerkannt oder aufgrund gerichtlicher Entscheidung festgestellt wird. Die Anerkennung bedarf der Vorsprache beider Elternteile.
Ebenfalls können Sie, wenn Sie nicht miteinander verheiratet sind, die gemeinsame elterliche Sorge erklären. Erforderlich ist die Abgabe der Erklärung durch beide Elternteile. Sie können die Beurkundung nach Terminabsprache vornehmen lassen.
Wenn der andere Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet ist, können Sie bei der Beistandschaft Unterstützung erfahren und die Unterhaltspflicht beurkunden lassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Personalausweis bzw. Pass, Geburtsurkunde des Kindes
Formulare
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Voraussetzungen
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
§ 59 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII), § 1592 BGB, § 1626 BGB,
Verfahrensablauf
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Telefonische Kontaktaufnahme zwecks Terminabsprache
Fristen
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Kosten
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Weitere Informationen
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)