Angaben zum Denkmal

    Angaben zum Denkmal

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Beschreibung

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Nach dem Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz - DSchG) sind grundsätzlich die Unteren Denkmalbehörden (Gemeinden) für die Umsetzung dieses Gesetzes zuständig. Die Untere Denkmalbehörde trifft ihre Entscheidungen im Benehmen mit dem Landschaftsverband Rheinland. Hier werden die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege vertreten. Diese beinhalten sowohl den technischen Bereich, als auch den architekturgeschichtlichen und kunsthistorischen Bereich.

    Der Denkmalschutz umfasst die Aufgaben der Unterschutzstellung von Bau- und Bodendenkmälern, beweglichen Denkmälern und Denkmalbereichen. Dazu ist die Denkmalliste öffentlich zu führen.

    Aktuelle Denkmalliste

    Das Aufgabengebiet umfasst

    • Denkmalrechtliche Erlaubnisse

    Änderungen, Umnutzungen und Beseitigung von Denkmälern und sämtliche Vorgänge, die dem Erhalt von Denkmälern dienen sowie entsprechende Maßnahmen an oder in der engeren Umgebung von Denkmälern unterliegen der Erlaubnis- bzw. Genehmigungspflicht.

    Der Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis kann unter Bürgerservice/Formulare heruntergeladen oder hier direkt geöffnet werden.

    • Eintragungsverfahren in die Denkmalliste

    Um zum Beispiel ein Gebäude unter Denkmalschutz zu stellen, muss ein förmliches Unterschutzstellungsverfahren durchgeführt werden. Die Prüfung des Antrages erfolgt durch die Untere Denkmalbehörde der Stadt Langenfeld im Benehmen mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland.

    • Denkmalförderung

    Voraussetzung für eine Förderung ist die vorherige Genehmigung der Maßnahme. Die Förderung von denkmalpflegerischen Maßnahmen erfolgt über direkte Zuschüsse oder indirekt über Steuererleichterungen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadtplanung und Denkmalschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld Rhld.

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Formulare

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Fristen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Kosten

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Weitere Informationen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de