Begleitende Hilfe im Arbeitsleben Erbringung für schwerbehinderte Menschen

    Begleitende Hilfe im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen beantragen

    Hinweise für Witten

    Beschreibung

    Hinweise für Witten

    Leistungen für Blinde, hochgradig Sehschwache und Gehörlose erhalten Sie nur auf Antrag. Zuständig für die Leistungsgewährung ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Münster. Antragsunterlagen bekommen Sie beim Amt für Wohnen und Soziales. Hier können Sie auch den vollständigen Antrag wieder einreichen. Er wird dann an den Landschaftsverband Westfalen -Lippe zur Bearbeitung weitergeleitet. Weitere Hinweise finden Sie unter www.lwl.org (Soziales, LWL-Behindertenhilfe). Die Weiterbildungsbörse mit umfangreichen Informationen zu den Themen Ausstellungen, Messen, Museen, Theater, Weiterbildungsangebote sowie den Beratungsstellen und Gehörlosenzentren für gehörlose Menschen in NRW finden Sie unter: www.weiterbildungsboerse-nrw.de

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    Ansprechpartner

    50 Unterhaltsforderungen / Kostenersatz / SGB XII sonstiges

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 16

    58452 Witten

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2023

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    Deutsch

    Sprache: de

    50 Amt für Wohnen und Soziales

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    Marktstraße 16

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    50 Sachgebiet Sozialhilfe nach dem SGB XII

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    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de