Begleitende Hilfe im Arbeitsleben Erbringung für schwerbehinderte Menschen
Begleitende Hilfe im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen beantragen
Hinweise für Witten
Beschreibung
Hinweise für Witten
Leistungen für Blinde, hochgradig Sehschwache und Gehörlose erhalten Sie nur auf Antrag. Zuständig für die Leistungsgewährung ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Münster. Antragsunterlagen bekommen Sie beim Amt für Wohnen und Soziales. Hier können Sie auch den vollständigen Antrag wieder einreichen. Er wird dann an den Landschaftsverband Westfalen -Lippe zur Bearbeitung weitergeleitet. Weitere Hinweise finden Sie unter www.lwl.org (Soziales, LWL-Behindertenhilfe). Die Weiterbildungsbörse mit umfangreichen Informationen zu den Themen Ausstellungen, Messen, Museen, Theater, Weiterbildungsangebote sowie den Beratungsstellen und Gehörlosenzentren für gehörlose Menschen in NRW finden Sie unter: www.weiterbildungsboerse-nrw.de
Online-Dienste
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Ansprechpartner
50 Unterhaltsforderungen / Kostenersatz / SGB XII sonstiges
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: wohnen.soziales@stadt-witten.de
50 Sachgebiet Sozialhilfe nach dem SGB XII
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: soziales@stadt-witten.de
50 Unterhaltsforderungen / Kostenersatz / SGB XII sonstiges
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: wohnen.soziales@stadt-witten.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen