Begleitende Hilfe im Arbeitsleben Erbringung für schwerbehinderte Menschen

    Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf

    Hinweise für Lippe

    Behinderte Menschen im Arbeitsleben - wir beraten schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen, Arbeitgeber, Betriebsräte und Interessenvertretungen rund um das Thema.

    Beschreibung

    Hinweise für Lippe

    Besonderer Kündigungsschutz, begleitende Hilfen, Beratung und Prävention

    Die Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf - Für wen sind wir da?

    Für Arbeitgeber, Inklusionsbeauftragte, Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen, Schwerbehindertenvertretungen, erwerbstätige schwerbehinderte Menschen.

    Schwerbehindert sind Menschen, die einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 haben. Der GdB wird für Einwohner des Kreises Lippe vom Fachbereich Soziales und Integration / Team der Schwerbehindertenangelegenheiten des Kreises Lippe festgestellt.

    Erwerbstätige gleichgestellte Menschen

    Ein Mensch mit einem Grad der Behinderung von 30 oder 40 kann - unter bestimmten Voraussetzungen - auf Antrag durch die Agentur für Arbeit mit einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden.


    Besonderer Kündigungsschutz

    Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, die ein Arbeitsverhältnis mit einem schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen kündigen wollen, benötigen - von wenigen gesetzlichen Ausnahmen abgesehen - die vorherige Zustimmung des LWL-Inklusionsamtes Arbeit in Münster.

    Von der Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf werden alle Beteiligten (betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber) und falls vorhanden der Betriebsrat / Mitarbeitervertretung und die Schwerbehindertenvertretung angehört.

    Bei Bedarf holt die Fachstelle Informationen von Dritten (beispielsweise von Krankenkassen, Ärzten oder Zeugenaussagen) ein.
    Die Fachdienste (beispielsweise Integrationsfachdienst oder Technischer Beratungsdienst) werden, falls erforderlich, eingeschaltet. In den meisten Fällen führt die Fachstelle eine Kündigungsverhandlung mit dem Ziel einer gütlichen Einigung durch.

    Sollte diese nicht erzielt werden, entscheidet das LWL- Inklusionsamt Arbeit aufgrund des ermittelten Sachverhaltes.


    Begleitende Hilfen im Arbeitsleben

    Beratung / Prävention bei Fragen zu Arbeitsverhältnissen mit schwerbehinderten / gleichgestellten Menschen, zum Beispiel:

    • Arbeitsplatzgestaltung,

    • Präventionsverfahren bei personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Störungen,

    • im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM).

    Förderung an schwerbehinderte / gleichgestellte Menschen

    • für technische Arbeitshilfen,

    • zur Gründung einer selbständigen Existenz,

    • zum Erreichen des Arbeitsplatzes
      (in der Regel für Selbstständige / Beamte),

    • zur Beschaffung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung
      (in der Regel für Selbstständige / Beamte).

    Förderung an Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen

    • zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen

    • zur behinderungsgerechten Gestaltung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen

    • bei außergewöhnlichen Belastungen


    Weiterführende Beratung und Begleitung

    Das LWL- Inklusionsamt Arbeit bietet ergänzende Beratung und Begleitung durch folgende Fachdienste:

    • Technischer Beratungsdienst

    • Integrationsfachdienst (IFD) bei seelischen, hirnorganischen, neurologischen oder geistigen Behinderungen

    • Fachdienst für hörbehinderte Menschen

    • Fachdienst für sehbehinderte Menschen

    • Präventionsfachdienst Sucht und Psyche

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-3230

    E-Mail: bmib@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 05.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lippe

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lippe

    • Schwerbehindertenausweis
      oder
    • Feststellungsbescheid oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lippe

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lippe

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lippe

    Kosten

    Hinweise für Lippe

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lippe

    Informationen in einfacher Sprache finden Sie hier.


    Die Stadt Detmold hat eine eigene Fachstelle: Fachstelle für Menschen mit Behinderung im Beruf (detmold.de)

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lippe

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de