Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf
Hinweise für Lippe
Behinderte Menschen im Arbeitsleben - wir beraten schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen, Arbeitgeber, Betriebsräte und Interessenvertretungen rund um das Thema.
Beschreibung
Hinweise für Lippe
Besonderer Kündigungsschutz, begleitende Hilfen, Beratung und Prävention
Die Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf - Für wen sind wir da?
Für Arbeitgeber, Inklusionsbeauftragte, Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen, Schwerbehindertenvertretungen, erwerbstätige schwerbehinderte Menschen.
Schwerbehindert sind Menschen, die einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 haben. Der GdB wird für Einwohner des Kreises Lippe vom Fachbereich Soziales und Integration / Team der Schwerbehindertenangelegenheiten des Kreises Lippe festgestellt.
Erwerbstätige gleichgestellte Menschen
Ein Mensch mit einem Grad der Behinderung von 30 oder 40 kann - unter bestimmten Voraussetzungen - auf Antrag durch die Agentur für Arbeit mit einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden.
Besonderer Kündigungsschutz
Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, die ein Arbeitsverhältnis mit einem schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen kündigen wollen, benötigen - von wenigen gesetzlichen Ausnahmen abgesehen - die vorherige Zustimmung des LWL-Inklusionsamtes Arbeit in Münster.
Von der Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf werden alle Beteiligten (betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber) und falls vorhanden der Betriebsrat / Mitarbeitervertretung und die Schwerbehindertenvertretung angehört.
Bei Bedarf holt die Fachstelle Informationen von Dritten (beispielsweise von Krankenkassen, Ärzten oder Zeugenaussagen) ein.
Die Fachdienste (beispielsweise Integrationsfachdienst oder Technischer Beratungsdienst) werden, falls erforderlich, eingeschaltet. In den meisten Fällen führt die Fachstelle eine Kündigungsverhandlung mit dem Ziel einer gütlichen Einigung durch.
Sollte diese nicht erzielt werden, entscheidet das LWL- Inklusionsamt Arbeit aufgrund des ermittelten Sachverhaltes.
Begleitende Hilfen im Arbeitsleben
Beratung / Prävention bei Fragen zu Arbeitsverhältnissen mit schwerbehinderten / gleichgestellten Menschen, zum Beispiel:
Arbeitsplatzgestaltung,
Präventionsverfahren bei personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Störungen,
im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM).
Förderung an schwerbehinderte / gleichgestellte Menschen
für technische Arbeitshilfen,
zur Gründung einer selbständigen Existenz,
zum Erreichen des Arbeitsplatzes
(in der Regel für Selbstständige / Beamte),zur Beschaffung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung
(in der Regel für Selbstständige / Beamte).
Förderung an Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen
zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen
zur behinderungsgerechten Gestaltung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen
bei außergewöhnlichen Belastungen
Weiterführende Beratung und Begleitung
Das LWL- Inklusionsamt Arbeit bietet ergänzende Beratung und Begleitung durch folgende Fachdienste:
Technischer Beratungsdienst
Integrationsfachdienst (IFD) bei seelischen, hirnorganischen, neurologischen oder geistigen Behinderungen
Fachdienst für hörbehinderte Menschen
Fachdienst für sehbehinderte Menschen
Präventionsfachdienst Sucht und Psyche
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5231 62-3230
E-Mail: bmib@kreis-lippe.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lippe
Formulare
Voraussetzungen
Hinweise für Lippe
- Schwerbehindertenausweis
oder - Feststellungsbescheid oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Lippe
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Lippe
Informationen in einfacher Sprache finden Sie hier.
Die Stadt Detmold hat eine eigene Fachstelle: Fachstelle für Menschen mit Behinderung im Beruf (detmold.de)
Weitere Informationen
Hinweise für Lippe
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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