Schülerbeförderung Entlastung

    Entlastung von der Schülerbeförderung beantragen

    Hinweise für Minden

    Beschreibung

    Hinweise für Minden

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden

    Für Schüler*innen der Klasse 1-4 , die eine Schule der Stadt Minden besuchen, übernimmt die Stadt Minden als Schulträger unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die Schülerfahrkosten und stellt ihnen ein ChillTicket aus.
    Die Antragsvoraussetzungen sind in der Schülerfahrkostenverordnung geregelt: Grundschüler*innen haben Anspruch auf ein ChillTicket, wenn der Schulweg zur nächstgelegenen Grundschule mehr als 2 km beträgt.
    Das ChillTicket gilt morgens für die Fahrt zur Schule und zurück sowie nachmittags ab 14.00 Uhr für Fahrten in der jeweiligen Chill-Area. Die Schüler*innen können außerdem an Wochenenden und Feiertagen alle Bus- und Bahnverbindungen innerhalb der Chill-Area nutzen.

    Zum 01.02.2022 hat die Stadt Minden im Rahmen eines Pilotprojekts das "SchülerTicket Westfalen" eingeführt. Schüler*innen ab Klasse 5 (Sekundarstufe I+II), die eine weiterführende Schule der Stadt Minden besuchen, erhalten das Ticket automatisch und kostenlos. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich.

    Dabei gelten folgende Ausnahmen:

    - Schüler*innen, die eine Wegstreckenentschädigung erhalten oder für die eine Taxibeförderung genehmigt wurde,
     - Schüler*innen, die nicht in Nordrhein-Westfalen wohnen oder
     - Studierende, die das Abendgymnasium des Weser-Kollegs besuchen

    haben keinen Anspruch auf das SchülerTicket Westfalen.

    Das Ticket gilt westfalenweit, ohne zeitliche Einschränkung und das ganze Jahr über. Damit kann man beliebig Busse, StadtBahnen und Nahverkehrszüge in der 2. Klasse nutzen.


    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Schulbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Kleiner Domhof 17

    32423 Minden

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Minden

    Formulare

    Hinweise für Minden

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Spezielle Hinweise für - Stadt MindenKeine

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de