Entlastung von der Schülerbeförderung beantragen
Hinweise für Rees
Beschreibung
Hinweise für Rees
Die Stadt Rees übernimmt die Fahrtkosten für Schülerinnen und Schülern, die Schulen der Stadt Rees besuchen und deren kürzester Fußweg zur nächstgelegenen Schule
- in der Primarstufe (Klassen 1 bis 4) länger als 2 Kilometer,
- in der Sekundarstufe I (Klassen 5 bis 10) länger als 3,5 Kilometer und
- in der Sekundarstufe II (Klassen 11 bis 13) länger als 5 Kilometer ist.
Nächstgelegene Schule ist die Schule, die mit dem geringsten Aufwand an Kosten und einem zumutbaren zeitlichen Aufwand erreicht werden kann. Die Schülerbeförderung erfolgt mit öffentlichen Verkehrsmitteln, mit Schulbussen oder mit Privatfahrzeugen. Die Stadt Rees entscheidet über die wirtschaftlichste Beförderungsart
Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist in der Regel die wirtschaftlichste Beförderung; sie hat grundsätzlich Vorrang vor allen anderen Beförderungsarten. Schülerinnen und Schüler, die Anspruch auf Übernahme der Schülerfahrkosten haben, erhalten das Deutschlandticket. Dieses kostet:
- für das 1. anspruchsberechtigte Kind: 14 Euro
- für das 2. anspruchsberechtigte Kind: 7 Euro
- für alle weiteren Kinder: 0 Euro
und ist zeitlich unbefristet und für alle Fahrten bundesweit im Nahverkehr anwendbar.
Für jedes anspruchsberechtigte Kind muss ein eigener Antrag mit Angaben zu anspruchsberechtigten Geschwisterkindern gestellt werden. Tickets für den Westfalenbus (Linie 61/87) können digital unter folgendem Link beantragt werden: https://aboportal-nrw.db-bus.com/order
Die Bearbeitung des NIAG-Antrages ist nur möglich, wenn er von Ihnen komplett ausgefüllt (persönliche Angaben, Einzugsermächtigung und Unterschriften) und von der jeweiligen Schule abgestempelt ist.
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Nordrhein-Westfalen
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