Förderung schwer zu erreichender junger Menschen Bewilligung

    Förderung junger Menschen in schwierigen Lebenslagen

    Sie wollen als zertifizierter Bildungsträger junge Menschen in schwierigen Lebenslagen individuell unterstützen? Dafür können Sie Förderungen vom Jobcenter erhalten.

    Beschreibung

    Hinweise für Welver

    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Personen ab 65 Jahren sowie volljährige, dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen können prüfen lassen, ob sie einen Anspruch auf Grundsicherung haben (SGB XII). Die Leistungsgewährung ist abhängig von dem Einkommen und Vermögen. Welche Unterlagen bei einer Antragstellung benötigt werden, können Sie bei Ihrem Sachbearbeiter erfragen.Gegenüber anderen weiteren Leistungen (s. unten) ist für die Bearbeitung der Grundsicherung die Gemeinde Welver zuständig. Siehe auch Ansprechpartner.Grundsicherung für Arbeitssuchende Bedürftige erwerbsfähige Personen können Arbeitslosengeld II nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) erhalten. Mit der Hartz IV-Reform wurden zum 01.01.2005 Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zur "Grundsicherung für Arbeitssuchende" zusammengeführt.Zuständig für die Bearbeitung dieser Leistung ist die Arbeitsgemeinschaft: Arbeit Hellweg Aktiv (AHA), Paradieser Weg 2 in 59494 Soest Telefonische Auskünfte hierzu können Sie unter der Hotline der AHA unter 02921-106-500 erhalten. Des Weiteren bietet die Internetseite der Arbeit Hellweg Aktiv (www.arbeit-hellweg-aktiv.de) allgemeine Informationen rund um das Thema Hartz IV im Kreis Soest.Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) In Einzelfällen kann "Hilfe zum Lebensunterhalt" gewährt werden. Hierbei ist anzumerken, dass diese Art Leistung nur in bestimmten Einzelfällen gewährt wird, da die meisten Personengruppen anspruchberechtigt nach den oben genannten Leistungen (Grundsicherung nach SGB II oder XII) sind. Diese Einzelfälle sind schwer abgrenzbar, so dass eine Beratung durch den/die Sachbearbeiter/in erforderlich ist.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    03 Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 4

    59514 Welver

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02384 / 51 - 0

    Fax: 0 23 84 / 51 - 230

    E-Mail: rathaus@welver.de

    Version

    Technisch geändert am 24.06.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Welver

    Für die Beantragung aller genannten Leistungen ist eine Rücksprache mit Ihrem Sachbearbeiter zu empfehlen, da dies individuell abweichen kann. Grundsätzlich werden folgende Angaben benötigt:Formeller Antrag der entsprechenden LeistungsartNachweis der sämtlichen EinkünfteUnterkunftskosten

    Formulare

    Hinweise für Welver

    Formulare vorhanden: Nein
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: keine Aussage möglich
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Welver

    Damit Sie als Träger Leistungen zur Förderung schwer erreichbarer junger Menschen erbringen dürfen, müssen Sie nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung (AZAV) zertifiziert sein.

    Damit Jugendliche die Unterstützungsleistung in Anspruch nehmen können, müssen sie:

    • zwischen 15 und unter 25 Jahre alt sein, und
    • mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, und 
    • sie müssen grundsätzlich das Ziel haben, 
      • eine Ausbildung oder berufliche Qualifikation zu beginnen und abzuschließen oder
      • einen Arbeitsplatz zu finden oder
      • Sozialleistungen zu beantragen oder anzunehmen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Welver

    Sozialgesetzbuch IISozialgesetzbuch XII

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Welver

    Es gibt zwei Wege, um Mittel aus der Förderung für schwer zu erreichende junge Menschen zu erhalten.

    1. Beschaffungsverfahren (öffentlicher Auftrag) 
      • Gehen Sie auf die Webseite des Bundesverwaltungsamtes oder auf die e-Vergabe-Plattform des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums.
      • Nutzen Sie die Suche auf den Seiten, um passende Ausschreibungen zu finden.
      • Erstellen Sie ein Angebot auf Grundlage der Rahmenbedingungen, die die Ausschreibungsunterlagen vorgeben.
      • Alle weiteren Schritte erfahren Sie von Ihrer Ansprechperson im Bewerbungsprozess.
    2. Projektförderung
      • Entwickeln Sie ein Konzept für Ihr Projekt. Legen Sie hier auch dar, in welcher Höhe Eigenmittel und gegebenenfalls kommunale Landesmittel in die Finanzierung einfließen.
      • Erkundigen Sie sich beim zuständigen Jobcenter, wie Sie eine Projektförderung beantragen können.
      • Stellen Sie dann einen Antrag auf finanzielle Zuwendung.
      • Alle weiteren Schritte erfahren Sie von Ihrer Ansprechperson im zuständigen Jobcenter.

    Fristen

    Bei Ausschreibungen müssen Sie die Angebotsfrist beachten.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Welver

    • Beschaffungsverfahren: Hier können Sie die Fristen in der Ausschreibung ersehen. Der Zuschlag erfolgt etwa 2 Monate nach Ende der Angebotsfrist.
    • Projektförderung: Sollten Sie Interesse an der Förderung eines konkreten Projekts haben, setzen Sie sich mit Ihrem örtlichen Jobcenter in Verbindung. Dort kann man Ihnen auch sagen, welche Vorlaufzeit Sie einplanen sollten.

    Kosten

    Hinweise für Welver

    Bei der Projektförderung sind Sie als Projektträger dazu verpflichtet, Eigenmittel in das Projekt einzubringen.

    Für die Teilnehmenden fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Welver

    Weitere Informationen

    Hinweise für Welver

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 10.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de