Förderung schwer zu erreichender junger Menschen Bewilligung

    Förderung junger Menschen in schwierigen Lebenslagen

    Sie wollen als zertifizierter Bildungsträger junge Menschen in schwierigen Lebenslagen individuell unterstützen? Dafür können Sie Förderungen vom Jobcenter erhalten.

    Beschreibung

    Hinweise für Grevenbroich

    Maßnahmen der Jugendhilfe müssen neben der Hilfe vor Ort auch wirtschaftlich geleistet werden. Die wirtschaftliche Jugendhilfe ist ein Sachgebiet des Fachbereichs Jugend.

    Viele Kinder und Jugendliche sind aus verschiedensten Gründen auf ambulante und stationäre Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, beispielsweise einer Unterstützung durch eine sozialpädagogische Familienhilfe oder einer Heimunterbringung, angewiesen.

    Aufgaben der wirtschaftlichen Jugendhilfe im Überblick:

    • Prüfung der örtlichen und sachlichen Zuständigkeiten, sowie im Zusammenhang damit die Kostenerstattungen, die bei Zuständigkeitswechseln mit anderen Jugendämtern oder weiteren Behörden abzustimmen sind
    • Fertigen der Bewilligungsbescheide und Kostenzusagen
    • Errechnung, Prüfung und Zahlung der Pflegegelder, Heimkosten, Kosten der ambulanten Hilfen, etc.
    • Prüfung vorrangiger Sozialleistungen (Kindergeld, Waisenrente, Bafög, BAB, etc.)
    • Heranziehung der Eltern, Minderjährigen und jungen Volljährigen bei stationären Hilfen zur Erziehung
    • Beihilfen und Zusatzleistungen bei stationären Hilfe zur Erziehung
    • Sicherstellung der Krankenhilfe bei stationären Hilfe zur Erziehung
    • Eingliederungshilfen
    • Hilfen für junge Volljährige
    • Unterbringung in Mutter / Vater - Kind-einrichtungen

    Die Mitarbeiterinnern der Wirtschaftlichen Jugendhilfe stehen Ihnen gerne beratend und informierend unter den angegebenen Rufnummern zur Verfügung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Allgemeiner Sozialer Dienst - 51.2

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 2

    41515 Grevenbroich

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    variiert bei Vergabemaßnahme und Projektförderung

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: keine Aussage möglich
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    Damit Sie als Träger Leistungen zur Förderung schwer erreichbarer junger Menschen erbringen dürfen, müssen Sie nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung (AZAV) zertifiziert sein.

    Damit Jugendliche die Unterstützungsleistung in Anspruch nehmen können, müssen sie:

    • zwischen 15 und unter 25 Jahre alt sein, und
    • mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, und 
    • sie müssen grundsätzlich das Ziel haben, 
      • eine Ausbildung oder berufliche Qualifikation zu beginnen und abzuschließen oder
      • einen Arbeitsplatz zu finden oder
      • Sozialleistungen zu beantragen oder anzunehmen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Grevenbroich

    Verfahrensablauf

    Es gibt zwei Wege, um Mittel aus der Förderung für schwer zu erreichende junge Menschen zu erhalten.

    1. Beschaffungsverfahren (öffentlicher Auftrag) 
      • Gehen Sie auf die Webseite des Bundesverwaltungsamtes oder auf die e-Vergabe-Plattform des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums.
      • Nutzen Sie die Suche auf den Seiten, um passende Ausschreibungen zu finden.
      • Erstellen Sie ein Angebot auf Grundlage der Rahmenbedingungen, die die Ausschreibungsunterlagen vorgeben.
      • Alle weiteren Schritte erfahren Sie von Ihrer Ansprechperson im Bewerbungsprozess.
    2. Projektförderung
      • Entwickeln Sie ein Konzept für Ihr Projekt. Legen Sie hier auch dar, in welcher Höhe Eigenmittel und gegebenenfalls kommunale Landesmittel in die Finanzierung einfließen.
      • Erkundigen Sie sich beim zuständigen Jobcenter, wie Sie eine Projektförderung beantragen können.
      • Stellen Sie dann einen Antrag auf finanzielle Zuwendung.
      • Alle weiteren Schritte erfahren Sie von Ihrer Ansprechperson im zuständigen Jobcenter.

    Fristen

    Bei Ausschreibungen müssen Sie die Angebotsfrist beachten.

    Bearbeitungsdauer

    • Beschaffungsverfahren: Hier können Sie die Fristen in der Ausschreibung ersehen. Der Zuschlag erfolgt etwa 2 Monate nach Ende der Angebotsfrist.
    • Projektförderung: Sollten Sie Interesse an der Förderung eines konkreten Projekts haben, setzen Sie sich mit Ihrem örtlichen Jobcenter in Verbindung. Dort kann man Ihnen auch sagen, welche Vorlaufzeit Sie einplanen sollten.

    Kosten

    Bei der Projektförderung sind Sie als Projektträger dazu verpflichtet, Eigenmittel in das Projekt einzubringen.

    Für die Teilnehmenden fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Grevenbroich

    Weitere Informationen

    Hinweise für Grevenbroich

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 10.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Grevenbroich

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de