Förderung junger Menschen in schwierigen Lebenslagen
Sie wollen als zertifizierter Bildungsträger junge Menschen in schwierigen Lebenslagen individuell unterstützen? Dafür können Sie Förderungen vom Jobcenter erhalten.
Beschreibung
Hinweise für Grevenbroich
Viele Kinder und Jugendliche sind aus verschiedensten Gründen auf ambulante und stationäre Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, beispielsweise einer Unterstützung durch eine sozialpädagogische Familienhilfe oder einer Heimunterbringung, angewiesen.
Aufgaben der wirtschaftlichen Jugendhilfe im Überblick:
- Prüfung der örtlichen und sachlichen Zuständigkeiten, sowie im Zusammenhang damit die Kostenerstattungen, die bei Zuständigkeitswechseln mit anderen Jugendämtern oder weiteren Behörden abzustimmen sind
- Fertigen der Bewilligungsbescheide und Kostenzusagen
- Errechnung, Prüfung und Zahlung der Pflegegelder, Heimkosten, Kosten der ambulanten Hilfen, etc.
- Prüfung vorrangiger Sozialleistungen (Kindergeld, Waisenrente, Bafög, BAB, etc.)
- Heranziehung der Eltern, Minderjährigen und jungen Volljährigen bei stationären Hilfen zur Erziehung
- Beihilfen und Zusatzleistungen bei stationären Hilfe zur Erziehung
- Sicherstellung der Krankenhilfe bei stationären Hilfe zur Erziehung
- Eingliederungshilfen
- Hilfen für junge Volljährige
- Unterbringung in Mutter / Vater - Kind-einrichtungen
Die Mitarbeiterinnern der Wirtschaftlichen Jugendhilfe stehen Ihnen gerne beratend und informierend unter den angegebenen Rufnummern zur Verfügung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
variiert bei Vergabemaßnahme und Projektförderung
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: keine Aussage möglich
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Voraussetzungen
Damit Sie als Träger Leistungen zur Förderung schwer erreichbarer junger Menschen erbringen dürfen, müssen Sie nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung (AZAV) zertifiziert sein.
Damit Jugendliche die Unterstützungsleistung in Anspruch nehmen können, müssen sie:
- zwischen 15 und unter 25 Jahre alt sein, und
- mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, und
- sie müssen grundsätzlich das Ziel haben,
- eine Ausbildung oder berufliche Qualifikation zu beginnen und abzuschließen oder
- einen Arbeitsplatz zu finden oder
- Sozialleistungen zu beantragen oder anzunehmen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Grevenbroich
Verfahrensablauf
Es gibt zwei Wege, um Mittel aus der Förderung für schwer zu erreichende junge Menschen zu erhalten.
- Beschaffungsverfahren (öffentlicher Auftrag)
- Gehen Sie auf die Webseite des Bundesverwaltungsamtes oder auf die e-Vergabe-Plattform des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums.
- Nutzen Sie die Suche auf den Seiten, um passende Ausschreibungen zu finden.
- Erstellen Sie ein Angebot auf Grundlage der Rahmenbedingungen, die die Ausschreibungsunterlagen vorgeben.
- Alle weiteren Schritte erfahren Sie von Ihrer Ansprechperson im Bewerbungsprozess.
- Projektförderung
- Entwickeln Sie ein Konzept für Ihr Projekt. Legen Sie hier auch dar, in welcher Höhe Eigenmittel und gegebenenfalls kommunale Landesmittel in die Finanzierung einfließen.
- Erkundigen Sie sich beim zuständigen Jobcenter, wie Sie eine Projektförderung beantragen können.
- Stellen Sie dann einen Antrag auf finanzielle Zuwendung.
- Alle weiteren Schritte erfahren Sie von Ihrer Ansprechperson im zuständigen Jobcenter.
Fristen
Bei Ausschreibungen müssen Sie die Angebotsfrist beachten.
Bearbeitungsdauer
- Beschaffungsverfahren: Hier können Sie die Fristen in der Ausschreibung ersehen. Der Zuschlag erfolgt etwa 2 Monate nach Ende der Angebotsfrist.
- Projektförderung: Sollten Sie Interesse an der Förderung eines konkreten Projekts haben, setzen Sie sich mit Ihrem örtlichen Jobcenter in Verbindung. Dort kann man Ihnen auch sagen, welche Vorlaufzeit Sie einplanen sollten.
Kosten
Bei der Projektförderung sind Sie als Projektträger dazu verpflichtet, Eigenmittel in das Projekt einzubringen.
Für die Teilnehmenden fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Grevenbroich
Weitere Informationen
Hinweise für Grevenbroich
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 10.11.2022
Stichwörter
Hinweise für Grevenbroich