Infektionsschutz Beratung

    Infektionsschutz Beratung

    Hinweise für Soest

    Beschreibung

    Hinweise für Soest

    Hygiene in Gemeinschaftseinrichtungen

    Besonders in gemeinschaftlich genutzten Einrichtungen, wie zum Beispiel Alten- und Pflegeheimen oder Schulen, ist es im Sinne des Infektionsschutzes notwendig, die Einhaltung der Hygiene sicherzustellen. Das Gesundheitsamt berät und überwacht entsprechende Gemeinschaftseinrichtungen, aber auch gewerbliche Anbieter von hygienerelevanten Leistungen wie Tätowierer und Piercer, Podologen oder Fußpfleger.

    Hygiene in Einrichtungen gemäß HygMedVO-NRW

    Alle Krankenhäuser und alle Reha-Kliniken im Kreisgebiet besichtigt das Gesundheitsamt einmal im Jahr, um Hygienestandards und den baulichen Zustand zu überprüfen. Die Häuser erhalten einen schriftlichen Begehungsbericht. Darin werden gegebenenfalls Vorgaben zur Beseitigung erkannter Mängel gemacht. Die Krankenhaushygieneüberwachung ist damit ein wesentlicher Bestandteil der Qualitätssicherung in der stationären Patientenversorgung.

    Auch ambulant operierende Einrichtungen wie Arztpraxen und ambulante Operationszentren werden in regelmäßigen Abständen kontrolliert. Grund sind immer häufigere ambulante Eingriffe und Operationen. Das ambulante Operieren darf jedoch nicht mit einem höheren Infektionsrisiko verbunden sein als ein operativer Eingriff während einer stationären Behandlung.

    Labore, die mit Krankheitserregern arbeiten, bedürfen einer Genehmigung und werden im laufenden Betrieb ebenfalls regelmäßig überprüft.

    Hinweise von Bürgern

    Das Gesundheitsamt nimmt jeden Hinweis über mangelnde hygienische Bedingungen in öffentlichen Bereichen entgegen, um das Auftreten von Infektionskrankheiten zu vermeiden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Infektionsschutz, Trinkwasser- und Umwelthygiene

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Infektionsschutz, Trinkwasser- und Umwelthygiene

    Version

    Technisch geändert am 02.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Infektionsschutz, Trinkwasser- und Umwelthygiene

    Version

    Technisch geändert am 31.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Infektionsschutz, Trinkwasser- und Umwelthygiene

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Soest

    • Erhebungsbogen bei Pflegeeinrichtungen

    Formulare

    Hinweise für Soest

    Voraussetzungen

    Hinweise für Soest

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Soest

    • Infektionsschutzgesetz (IfSG)
    • Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG)
    • Hygiene-Verordnung NRW
    • Krankenhausgestaltungsgesetz NRW 
    • Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (HygMedVO)
    • Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert Koch-Institutes
    • Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO)
    • Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe 250 (TRBA 250)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Soest

    Fristen

    Hinweise für Soest

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Soest

    Kosten

    Hinweise für Soest

    Gemeinschaftseinrichtungen, Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen und sonstige Einrichtungen:

    • Je nach Aufwand wird für die Besichtigung eine Gebühr in Höhe von 65 Euro bis 250 Euro erhoben, die durch Überweisung an die Kreiskasse Soest gezahlt wird.
    • Beratungen zu Fragen der allgemeinen Hygiene und zum Infektionsschutz sind für Betreiber und Kunden kostenfrei.

    Zahlungsarten:

    • Überweisung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Soest

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 15.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de