Infektionsschutz Beratung

    Infektionsschutz Beratung

    Hinweise für Essen

    Beschreibung

    Hinweise für Essen

    Entgegen der Annahme, dass Infektionskrankheiten besiegbar sind, finden sich nach wie vor Erreger die eine Bedrohung für die Bevölkerung darstellen können.

    Mit Wirkung vom 01.01.2001 trat das neue Infektionsschutzgesetz in Kraft

    Gleichzeitig wurde das Bundes-Seuchen-Gesetz außer Kraft gesetzt. Das gesamte aus den 50er und 60er Jahren stammende Seuchenrecht wurde novelliert und an heutige Verhältnisse angepasst.

    Dieses neue Gesetz soll Weichen stellen zum Schutze der Bevölkerung vor Infektionskrankheiten.

    Das ebenfalls neue "Melderecht" regelt den Krankheitsverdacht, die Erkrankung oder den Tod von Personen die Feststellung von Krankheitserregern. Im Gesetz sind ebenfalls die meldepflichtigen Erkrankungen aufgeführt, die namentlich zu melden sind.

    Zur Meldung verpflichtet ist in der Regel der feststellende Arzt; in Krankenhäusern auch der leitende Arzt. Zur Meldung von Krankheitserregern sind die Leiter der entsprechenden Laboratorien verpflichtet.

    Dienstleistungen und Zuständigkeiten

    Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) (ehemals Gesundheitszeugnis)

    Sprechzeiten

    montags bis donnerstags 8.30 - 12.30 Uhr und 14.00 - 15.00 Uhr, freitags 8.30 - 12.30 Uhr. Des Weiteren können Sie telefonisch einen persönlichen Termin vereinbaren.

     

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Gesundheitsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hindenburgstraße 29

    45127 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-53999

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Infektionsschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Hindenburgstraße 29

    45127 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-53463

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Essen

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 15.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de